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Titelherausgabe bei Restschuldbefreiung

Verfasst: 23.11.2010, 17:52
von Kalenderdrache
Hilfe!
Unser Mandant hat seinen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten.
Könne wir damit jetzt von den Gläubigern die Herausgabe der Vollstreckungstitel fordern?
Müßten doch jetzt damit erledigt sein. ODER?

Re: Titelherausgabe bei Restschuldbefreiung

Verfasst: 24.11.2010, 08:48
von LuzZi
M. E. schon, wenn die 6 Jahre um sind und die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Mit den Titeln ist doch - sofern Insolvenzgläubiger - nichts mehr anzufangen.

Re: Titelherausgabe bei Restschuldbefreiung

Verfasst: 24.11.2010, 11:49
von Trynnchylld
:zustimm

Re: Titelherausgabe bei Restschuldbefreiung

Verfasst: 24.11.2010, 13:40
von blacks2k3
Also ich als Gläubiger würde unter Verweis auf §303 InsO vorerst verweigern.