Titelherausgabe bei Restschuldbefreiung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kalenderdrache
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#1

23.11.2010, 17:52

Hilfe!
Unser Mandant hat seinen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten.
Könne wir damit jetzt von den Gläubigern die Herausgabe der Vollstreckungstitel fordern?
Müßten doch jetzt damit erledigt sein. ODER?
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.11.2010, 08:48

M. E. schon, wenn die 6 Jahre um sind und die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Mit den Titeln ist doch - sofern Insolvenzgläubiger - nichts mehr anzufangen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Trynnchylld
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#3

24.11.2010, 11:49

:zustimm
Lieber Gruß, Trynn

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blacks2k3
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#4

24.11.2010, 13:40

Also ich als Gläubiger würde unter Verweis auf §303 InsO vorerst verweigern.
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
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