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Wie weiter nach Erinnerung gegen Kürzung PfüB-Gebühren?

Verfasst: 23.11.2010, 10:15
von ratlos1987
Guten Tag :)

ich habe eine PfüB mit 4 Drittschuldnern beantragt und die Gegenstandswerte zur Berechnung der RA-Gebühren entsprechend addiert (LG Koblenz, Beschluss 06.02.09, 2 T 92/08).

Der Rechtspfleger kürzt bei Erlass des Pfübs die Gebühren :roll:
Ich mach ne Erinnerung, dieser wird stattgegeben :stecken

Frage: Wat mach ick nu mit dem ursprünglichen PfüB? Da stehen ja praktisch noch die gekürzten Gebühren drin. Muss ich da ne Berichtigung mit erneuter Zustellung oder ne Verbindung von Beschluss und PfüB beantragen?

Steh da irgendwie aufm Schlauch...

:thx

Re: Wie weiter nach Erinnerung gegen Kürzung PfüB-Gebühren?

Verfasst: 24.11.2010, 12:02
von Trynnchylld
Ich würd den Berichtigungsbeschluss ansiegeln und mitzustellen lassen.