Guten Tag
ich habe eine PfüB mit 4 Drittschuldnern beantragt und die Gegenstandswerte zur Berechnung der RA-Gebühren entsprechend addiert (LG Koblenz, Beschluss 06.02.09, 2 T 92/08).
Der Rechtspfleger kürzt bei Erlass des Pfübs die Gebühren
Ich mach ne Erinnerung, dieser wird stattgegeben
Frage: Wat mach ick nu mit dem ursprünglichen PfüB? Da stehen ja praktisch noch die gekürzten Gebühren drin. Muss ich da ne Berichtigung mit erneuter Zustellung oder ne Verbindung von Beschluss und PfüB beantragen?
Steh da irgendwie aufm Schlauch...
Wie weiter nach Erinnerung gegen Kürzung PfüB-Gebühren?
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 547
- Registriert: 29.03.2010, 10:04
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
Ich würd den Berichtigungsbeschluss ansiegeln und mitzustellen lassen.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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