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Eintragung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 18.11.2010, 16:28
von mucl
Einer unserer Anwälte ist an mich herangetreten und möchte wissen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine Sicherungshypothek noch ohne Titel ins Grundbuch eintragen zu lassen (vergleichbar einer Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO). Ich habe aber nichts dazu finden können und mir wäre das ehrlich gesagt auch völlig neu.

Meines Erachtens benötigt man zur Eintragung von Hypotheken doch grundsätzlich einen Titel (klassische Vollstreckungsvoraussetzung).
Da es sich bei dem genannten Fall wohl um eine Bauhandwerkerforderung handelt, würde ich vorschlagen, eine einstweilige Verfügung auf Eintragung der Vormerkung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu beantragen.

Kann mir hier jemand helfen???

Re: Eintragung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 18.11.2010, 16:59
von Ernie
Du kannst aufgrund einer einstweiligen Verfügung die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek eintragen lassen.

Re: Eintragung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 18.11.2010, 18:40
von Geiselmann
Übrigens,

auch bei der Vollstreckung nach § 720a ZPO muss der Titel vorliegen.
Die Sicherungszwangshypothek ist in § 720a ZPO genannt.

S. Geiselmann