Pfändungsbetrag falsch - Haftung Drittschuldner?
Verfasst: 16.11.2010, 19:16
Guten Abend!
Wir haben hier in einer Sache einen PfÜB mit einem Rententräger als Drittschuldner. Dieser gab stetig an, dass der Schuldner einer Person gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sei. Laut Vermögensverzeichnis hat dieser aber keine minderjährigen Kinder und ist Witwer. Wir haben den Rententräger darauf hingewiesen und Druck gemacht, da wir nur aufgrund der angeblichen unterhaltsberechtigten Person nicht einen Cent bekommen haben.
Nachdem der Drittschuldner nun 6 Monate brauchte, um die Sache zu klären, haben wir eine berichtigte Drittschuldnererklärung bekommen und erhalten nun den pfändbaren Anteil der Rentenanwartschaften.
Der PfüB wurde der Drittschuldner am 03.03.2010 zugestellt. Ende Oktober erhielten wir nun den ersten Pfändungsbetrag überwiesen. Wir hätten aber bereits schon gute 6 Monate zuvor monatlich den pfändbaren Betrag erhalten, wenn der Rententräger vernünftigt informiert gewesen wäre.
Wem gegenüber könne wir den Ausfall der 6 Monate geltend machen? Gegenüber dem Drittschuldner? Haftet dieser dafür?
Wir haben hier in einer Sache einen PfÜB mit einem Rententräger als Drittschuldner. Dieser gab stetig an, dass der Schuldner einer Person gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sei. Laut Vermögensverzeichnis hat dieser aber keine minderjährigen Kinder und ist Witwer. Wir haben den Rententräger darauf hingewiesen und Druck gemacht, da wir nur aufgrund der angeblichen unterhaltsberechtigten Person nicht einen Cent bekommen haben.
Nachdem der Drittschuldner nun 6 Monate brauchte, um die Sache zu klären, haben wir eine berichtigte Drittschuldnererklärung bekommen und erhalten nun den pfändbaren Anteil der Rentenanwartschaften.
Der PfüB wurde der Drittschuldner am 03.03.2010 zugestellt. Ende Oktober erhielten wir nun den ersten Pfändungsbetrag überwiesen. Wir hätten aber bereits schon gute 6 Monate zuvor monatlich den pfändbaren Betrag erhalten, wenn der Rententräger vernünftigt informiert gewesen wäre.
Wem gegenüber könne wir den Ausfall der 6 Monate geltend machen? Gegenüber dem Drittschuldner? Haftet dieser dafür?