Pfändungsbetrag falsch - Haftung Drittschuldner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Floila
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#1

16.11.2010, 19:16

Guten Abend! :)

Wir haben hier in einer Sache einen PfÜB mit einem Rententräger als Drittschuldner. Dieser gab stetig an, dass der Schuldner einer Person gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sei. Laut Vermögensverzeichnis hat dieser aber keine minderjährigen Kinder und ist Witwer. Wir haben den Rententräger darauf hingewiesen und Druck gemacht, da wir nur aufgrund der angeblichen unterhaltsberechtigten Person nicht einen Cent bekommen haben.

Nachdem der Drittschuldner nun 6 Monate brauchte, um die Sache zu klären, haben wir eine berichtigte Drittschuldnererklärung bekommen und erhalten nun den pfändbaren Anteil der Rentenanwartschaften.
Der PfüB wurde der Drittschuldner am 03.03.2010 zugestellt. Ende Oktober erhielten wir nun den ersten Pfändungsbetrag überwiesen. Wir hätten aber bereits schon gute 6 Monate zuvor monatlich den pfändbaren Betrag erhalten, wenn der Rententräger vernünftigt informiert gewesen wäre.

Wem gegenüber könne wir den Ausfall der 6 Monate geltend machen? Gegenüber dem Drittschuldner? Haftet dieser dafür?
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Trynnchylld
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#2

16.11.2010, 19:23

Jup, der Drittschuldner ist verpflichtet, den pfändbaren Betrag an den Gläubiger zu leisten. Tut er dies - aus welchen Gründen auch immer nicht - macht er sich haftbar. Ebenso wie er sich haftbar machen würde, wenn er zuviel an den Gläubiger bezahlt. Dann kann ihn der Schuldner in Regress nehmen.

Normalerweise müsste die Rentenversicherung nun ermitteln, welche Beträge an Euch aufgrund der Pfändung hätten bezahlt werden müssen und die Rückstände auf einmal an Euch überweisen. Es gibt ja keine Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die RV hat ein Bock... gebaut!
Lieber Gruß, Trynn

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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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#3

20.12.2010, 13:16

Nun hatte ich den Rententräger angeschrieben mit der Aufforderung, uns die uns zustehenden Beträge seit März anzuweisen etc...

Nun teilte mir der Rententräger (Drittschuldner) mit, dass 2006 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet war und daher vorrangig die Forderung aus dem Insolvenzverfahren zu bedwienen gewesen WÄRE. Mit Schreiben im April habe uns dieses die Drittschuldnerin auch mitgeteilt udn wir hätten nicht widersprochen. Erst im Oktober 2010 hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass das Verfahren bereits aufgehoben wurde.

Ich soll nunmehr mitteilen, ob ich in Anbetracht der Sachlage weiterhin auf die Auszahlung der Pfändbaren beträge bestehe.

Was würdet Ihr antworten? Ausgezahlt haben die ja offensichtlich an den Insolvenzverwalter auch nichts, weil der Drittschuldner zu dem Zeitpunkt ja noch - fälschlicherweise - mit 1 unterhaltsgerechtigten Person gerechnet hat.
Floila
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#4

30.12.2010, 16:34

Kann mir keiner helfen? :cry:
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