Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
florentina07
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 74
Registriert: 24.01.2008, 16:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

16.11.2010, 17:15

Ich hab da mal ne blöde Frage:

Wir haben vorhin einen Beschluss bekommen, in dem stand, dass nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung vorläufig eingestellt wird. Ich habe sowas allerdings noch nie gemacht und hatte da erstmal in der Geschäftsstelle angerufen. Dort sagte mir die Damen, dass sie auch keine Ahnung hat und auch niemand mehr da wäre, der was dazu sagen kann. Mein Chef meinte, wir überweisen das Geld dann erstmal per Onlineüberweisung und schicken den Nachweis an die Gerichtsvollzieherin, damit sie morgen nicht loszieht.

Meine Frage: War das ok so? Oder hätte da besser einer morgen früh hinfahren sollen, um das Geld zu hinterlegen?
Gib nie etwas auf, an das du ständig denken musst!
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#2

16.11.2010, 17:35

Nein, das war so nicht ok. Ihr habt wahllos zu einem Zivilaktenzeichen Gelder überwiesen. Die Zivilabteilung wird mit eurer Zahlung nichts anfangen können und sich erstmal wundern was das soll und da keine Sicherheitsleistung erbracht ist, wird das auch die Zwangsvollstreckung nicht stoppen. Man hinterlegt in dem man einen Hinterlegungsantrag bei der Hinterlegungsstelle eines Amtsgerichts stellt. Wenn die Hinterlegungsstelle die Annahme verfügt zahlt man das Geld ein oder überweist es. Dann bekommt man eine Hinterlegungsquittung.
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#3

16.11.2010, 18:52

Muss dann nicht sogar noch die Bestätigung über die Hinterlegung zugestellt werden?
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#4

16.11.2010, 22:10

Trynnchylld hat geschrieben:Muss dann nicht sogar noch die Bestätigung über die Hinterlegung zugestellt werden?
Genauso ist es.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
florentina07
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 74
Registriert: 24.01.2008, 16:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#5

17.11.2010, 10:49

So, hab dann mal nen Antrag zur Hintelegung der Sicherheitsleistung ausgefüllt. Kann man den einfach so mit dem Beschluss und dem Hinweis, dass man das Geld angewiesen hat an das Gericht faxen? Mein Chef meint, das geht.

Aber wie ist das dann mit der Quittung? Wird die zurückgefaxt? Tut mir leid wegen der ganzen blöden Fragerei, ist mir auch echt peinlich, aber sowas hatte ich leider noch nie und wenn dann der Anwalt auch noch meint, einfach überweisen würde reichen, ist das echt blöd :-(
Gib nie etwas auf, an das du ständig denken musst!
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#6

17.11.2010, 12:00

Nein, das geht nicht so einfach. Dadurch, dass ihr das Geld einfach wild überwiesen habt, ist das erstmal in den riesigen Umläufen eines Gerichts verschwunden. So einfach einem anderen Verfahren zuordnen kann man das nicht. Zum einen wurde ein falsches Aktenzeichen angebeben, zum anderen kann es auch gut sein, das die Hinterlegung eine andere Bankverbindung hat. Solange keine Annahmeordnung ergangen ist und das Geld richtig umgebucht ist, werdet ihr keine Quittung bekommen. Die Quittung bekommst Du übrigens nicht per Fax. Bis sich das Durcheinander geklärt hat, würden hier zB Wochen vergehen.
Antworten