Durchsuchungsandordnung Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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passion86
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#1

15.11.2010, 11:43

Hey,

will mich nur nochmal vergewissern.
Laut Kommentar erfolgen bei einem Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung keine neuen Kosten.
Schreib ich also einfach ans Gericht, die schicken mir die Durchsuchungsanordnung zu und ich bitte den Gerichtsvollzieher um wiederaufnahme der ZV?
Haben ein Schreiben vom GV, dass er die durchsuchungsanordnung gem. § 758a enpfiehlt.
Entstehen wirklich nirgends neue Kosten?
Der RA ärgert sich so über die Angelegenheit, dass er nicht noch mehr geld ausgeben will.

vielen dank!
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LuzZi
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#2

15.11.2010, 11:45

Es entstehen wohl neue Gerichtsvollzieherkosten, aber keine Anwaltskosten für den Antrag.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
passion86
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#3

15.11.2010, 11:49

Ok aber die werden ja nicht höher sein als die letzten in dem Auftrag oder?
Das wäre noch zu verschmerzen =)
silvester
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#4

18.11.2010, 07:29

Der GV muß die bereits erhobenen Kosten anrechnen, wenn der Auftraggeber zur Fortführung des Auftrags eine richterliche Anordnung nach § 758a der Zivilprozessordnung beibringen muss und diese Anordnung dem Gerichtsvollzieher innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten zugeht, der mit dem ersten Tag des auf die Absendung einer entsprechenden Anforderung an den Auftraggeber folgenden Kalendermonats beginnt.
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