Forderungsanmeldung ohne Zahlungen des Schuldners?

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Loki
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#1

11.11.2010, 12:54

Hallo Forengemeinde, :wink1
in der Hoffnung, dass ich beim Durchstöbern des Forums über die Suchfunktion nichts übersehen habe, habe ich folgende Frage an euch:

Ich bin auf einen Beitrag von BabyBen gestoßen, in dem sie Tipps zur Forderungsanmeldung gibt. Da heißt es, dass kein Forderungskonto mitgeschickt werden soll, damit der Insoverwalter eventuelle Zahlungen nicht zurückfordern kann. Ich muss jetzt drei VBs anmelden. Alle VBs laufen in einer Akte und in einem Forderungskonto. Die letzte Zahlung des Schuldners erhielten wir in 7/10. Eröffnet wurde 11/10. Die drei VBs zusammen ergeben ca. 7.000,00 €. Abgezahlt wurden insgesamt ca. 1.500,00 €.

Soll ich die einzelnen VBs jetzt mit der jeweiligen Forderung anmelden und kann ich die Zahlungen unter den Tisch fallen lassen? Oder soll ich die Restforderungen anmelden und die Zahlungen nicht erwähnen? Aber dann wird doch der Insoverwalter sicher stutzig, oder? Die 1.500,00 € sind auch bisher nur für Kosten und Zinsen draufgegangen.

lg Loki
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Trynnchylld
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#2

11.11.2010, 12:57

Hi Loki,

wollte dir vorhin schon auf deinen Beitrag antworten, da hast du ihn aber schon wieder rausgenommen gehabt....

Also nochmal:

Zahlungen kannst du nicht einfach unterschlagen. Berücksichtigen musst du sie auf jeden Fall. Ich sehe das aber in deinem Fall eher unproblematisch, wenn bisher nur auf Kosten und Zinsen verrechnet wurde. Hier gibst du diese Positionen einfach in reduzierter Höhe an und fügst die noch notwendigen Belege bei. Das Risiko, dass der IV Zahlungen zurückfordert besteht immer. Aber wenn ihr sie nicht angebt und der Schuldner Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung erhebt, weil Zahlungen unterschlagen wurden, trifft Euch das Kostenrisiko hierfür, weil der WS ja dann korrekt war.
Lieber Gruß, Trynn

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Gina

#3

11.11.2010, 12:57

Restforderungen anmelden. Egal wie die sich zusammensetzen. Wenn der Rest kleiner ist, als das, was eigentlich laut VB zu fordern wäre, stellen wir die Forderungen zur Tabelle fest. Dass Zahlungen erfolgt sind, musst du ja angeben. Aber aus dem Forderungskonto ergäbe sich auch, wann die Zahlungen erfolgt sind. Und das solltest du nicht freiwillig verraten.
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Loki
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#4

11.11.2010, 13:03

Hey, danke euch beiden! :thx

Das ging ja super schnell! Dann hab ich die Akte heute noch vom Tisch! :D

@Trynn: Ja, ich hatte mich im Forum geirrt...da hab ich den Beitrag noch einmal gelöscht und ins richtige Forum gestellt. :mrgreen:
Goldlöckchen

#5

11.11.2010, 13:03

Gina hat geschrieben:Restforderungen anmelden. Egal wie die sich zusammensetzen. Wenn der Rest kleiner ist, als das, was eigentlich laut VB zu fordern wäre, stellen wir die Forderungen zur Tabelle fest. Dass Zahlungen erfolgt sind, musst du ja angeben. Aber aus dem Forderungskonto ergäbe sich auch, wann die Zahlungen erfolgt sind. Und das solltest du nicht freiwillig verraten.
Wenn ich weniger anmelde, als tituliert wurde, werde ich meist angeschrieben und aufgefordert eine Forderungsaufstellung nachzureichen.

Wie soll sie denn die Zahlungen angeben, ohne mitzuteilen, wann diese erfolgt sind :wirr
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Trynnchylld
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#6

11.11.2010, 13:03

Hab mich schon gewundert, ob ich anfange zu halluzinieren, als der mir sagte, dass der von mir gewählte Beitrag nicht existiert... :shock:
Lieber Gruß, Trynn

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Gina

#7

11.11.2010, 18:53

Rapunzel hat geschrieben:
Wenn ich weniger anmelde, als tituliert wurde, werde ich meist angeschrieben und aufgefordert eine Forderungsaufstellung nachzureichen.

Wie soll sie denn die Zahlungen angeben, ohne mitzuteilen, wann diese erfolgt sind :wirr
Wer macht sowas? Dann schreib doch einfach, dass Schuldner Betrag X gezahlt hat - ohne Datum -und wie ihr den verrechnet habt. :lol:

Soll doch der Schuldner sagen, wann er gezahlt hat und warum.
Jupp03/11

#8

11.11.2010, 19:09

Damit wird doch eine schlampige Arbeitsweise der Inso-Verwalter unterstellt. Wie soll ich bitteschön eine Restforderung glaubhaft berechnen und nachweisen -§ 367 BGB-, wenn ich die Zahlungen nicht angebe?
BabyBen

#9

11.11.2010, 20:45

Jupp - ich, der ich beide Seiten kenne, mache nur eine Aufstellung von Hauptforderung, Kosten und Zinsen, so wie ich sie nach meinem Forderungskonto berechnet hat. Von dem Gesamtbetrag ziehe ich die Summe der Zahlungen ab. Der Insolvenzverwalter wird nachrechnen und wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass der Gläubiger dies oder noch mehr verlangen kann, stellt er fest. Irgenwo hört die Prüfungspflicht auch auf, wobei ich Deine Idee gern aufgreifen werde. Informationen zur Anfechtung im Gewand der Forderungsfeststellung.

Also ich kann ja nicht jede Zahlung wieder zurückholen. Sondern nur die Zahlungen, die in den letzten drei Monaten vor Antragstellung durch Zwangsvollstreckung erfolgt sind. Also wenn ihr mir dann ein Forderungskonto mitschickt, wo im fraglichen Zeitraum Vollstreckungsgebühren und entsprechende Auslagen gebucht wurden, muss ich das Geld nur noch einsammeln. Viel schwerer ist es, mir alle Informationen aus den oftmals saumäßigen Unterlagen des Schuldners selbst zusammenzusuchen.
Jupp03/11

#10

11.11.2010, 23:31

Anscheinend lebe ich im falschen Bundesland. In NRW wird jedenfalls bei den Inso-Verwaltern in der von dir beschriebenen Form nach meiner Erfahrung nicht gearbeitet.
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