neuer Pfüb wegen unzureichender Drittschuldnerbezeichnung?
Verfasst: 08.11.2010, 13:26
Hallo,
ich habe einen PfüB beantragt gegen Drittschuldnerin WWK Allgemeine Versicherung mit Versicherungsscheinnummer. Im e.V. Protokoll stand nur WWK. Nun bekomme ich Drittschuldnererklärung von WWK Allgemeine, dass wir uns an WWK Lebensversicherung zu wenden haben. Nach dem Briefkopof, der mir jetzt vorliegt, firmieren diverse WWK-Versicherungen unter "WWK Versicherungen" unter der gleichen Anschrift.
Muss ich jetzt tatsächlich einen neuen Pfüb machen.
Gruß vom Tölpel
ich habe einen PfüB beantragt gegen Drittschuldnerin WWK Allgemeine Versicherung mit Versicherungsscheinnummer. Im e.V. Protokoll stand nur WWK. Nun bekomme ich Drittschuldnererklärung von WWK Allgemeine, dass wir uns an WWK Lebensversicherung zu wenden haben. Nach dem Briefkopof, der mir jetzt vorliegt, firmieren diverse WWK-Versicherungen unter "WWK Versicherungen" unter der gleichen Anschrift.
Muss ich jetzt tatsächlich einen neuen Pfüb machen.
Gruß vom Tölpel