Pfändung Versteigerungserlös! Dringend!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

08.11.2010, 12:01

Hallo Ihr Lieben, ich habe folgendes Problem:

Ich möchte den Erlös einer Teilungsversteigerung pfänden. Der Versteigerungstermin ist bereits am 26.11.2010. Die Erbengemeinschaft besteht aus fünf Miterben.

Mit welchem Antrag pfände ich den Anspruch und wer ist der Drittschuldner? Eventuell ist vorher ein vorläufiges Zahlungsverbot sinnvoll?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
Geiselmann
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#2

08.11.2010, 16:54

Hallo,

ich gehe mal davon aus, es liegt ein Titel gegen einn Miterben vor.
Dann ist vor dem Versteigerungstermin der Miterbenanteil zu pfänden.
Dadurch erlangt der Gläubiger das Recht auf Mitwirkung bei der Auseinandersetzung,
Stöber, 14. Auflage, Anm. 1676.
Vorpfändung ist möglich.
Die Pfändung sollte dem Versteigerungsgericht angezeigt werden.

Den Versteigerungserlös gibt es noch gar nicht. Eine Auszahlung (nach erfolgreicher Versteigerung) ist nur möglich bei Einigung unter den Miterben.

S. Geiselmann
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