GmbH wird wohl gelöscht - Zwangsvollstreckung - ??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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YEAH00
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#1

05.11.2010, 09:02

Hallo ich habe mal eine "doofe" Frage, denke ich... :oops:

Und zwar habe ich einen Titel gegen eine GmbH erwirkt.
Gegen diese wurde Insolvenzantrag gestellt, dieser aber abgewiesen, da keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden ist.
Nun steht auch im Handelsregister eine Löschungsankündigung.
Wie geht das nun weiter? Kann ich garnichts mehr anfangen mit dem Titel?
Chef hat nun verfügt, dass ich den persönlichen haftenden Gesellschafter herausfinden soll.
Wenn ich aber die - kostenlosen - Veröffentlichungen auf http://www.handelsregister.de" target="blank von der GmbH anschaue, steht da auch immer nur vom Geschäftsführer was drin. Nie ist ein Gesellschafter angegeben.
Meine Fragen daher, kann es sein, dass es garkeinen Gesellschafter gibt bzw. muss ich hierzu mir die kostenpflichtigen Informationen anzeigen lassen?
Wie geht es generell weiter, wenn die GmbH ja gelöscht wird? Ist dann nicht sowieso alles zwecklos?
Davy Jones’ Locker
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#2

05.11.2010, 09:12

Die GmbH wird wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden. Wenn Du die Gesellschafter herausfinden willst, brauchst Du die aktuelle Gesellschafterliste. Die ist nicht kostenlos erhältlich. Im Übrigen gibt es bei einer GmbH eigentlich keinen persönlich haftenden Gesellschafter. An die Gesellschafter kommt man wenn nur über die Durchgriffshaftung.
Franziska61

#3

05.11.2010, 21:23

...super... man lernt immer wieder dazu. :D

Hatte noch nie einen Fall der Durchgriffshaftung, nur viele viele Pleite-GmbH's... wie erfährt man denn in der Praxis, ob man die Gesellschafter im Wege der Durchgriffshaftung in Anspruch nehmen kann? Wenn ich die Gesellschafterliste habe, weiß ich ja noch nicht, ob die Gesellschafter persönlich haften und ob es sich um eine echte oder unechte Durchgriffshaftung handelt. Wie komme ich für den Gläubiger an diese Info's. Muss man in so einem Fall eine Auskunftsklage gegen den/die Gesellschafter erheben? Diese Art der Haftung muss doch sicherlich notariell beurkundet/beglaubigt werden, wird die Urkunde dann dem Gesellschaftervertrag beigefügt?

Fragen über Fragen :? :? :? bin für einen Tip dankbar :wink:

Grüßle, Franziska
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