Zahlungen des Drittschuldners auf mehrere Pfübs
Verfasst: 03.11.2010, 09:40
Hallo Forenos,
wir vertreten einen Schuldner, bei dem das Gehalt gepfändet wurde. Der erste Pfüb wurde aus einem Urteil heraus erlassen, der zweite Pfüb aus einem KFB. Die Pfübs wurden zu unterschiedlichen Zeiten beantragt und zugestellt. Der Arbeitgeber hat auch die Pfändungen bedient. Allerdings verrechnet der Gläubiger die Zahlungen zunächst auf die Kosten (KFB u. a.) und erst dann auf die Hauptforderung. Ich bin der Meinung, die Zahlungen müssen in der Reihenfolge auf die Forderungen verrechnet werden, wie die Pfübs lauten. Also zuerst die Hauptforderung (inkl. Kosten für den Pfüb) und erst dann auf den KFB. In der Reihenfolge ist ja auch die Zustellung erfolgt.
Der Schuldner hat - um weitere Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden - einen weiteren Betrag auf die Hauptforderung gezahlt. Der Gläubiger hat dies aber dem Drittschuldner nicht mitgeteilt, sodass zuviel gepfändet wurde.
Wir haben jetzt das Dilemma, dass der Gläubiger sich weigert, die Forderung neu berechnen, da er dann etwas zurückzahlen müsste. Nach seiner Berechnung, würde er noch Geld bekommen.
Gibt es irgendwo eine Kommentierung, Urteil etc. wonach der Gläubiger nicht einfach beliebig die Zahlungen des Drittschuldners verrechnen kann? Wir wollen hier nach Möglichkeit ein Klageverfahren vermeiden. Ich habe bisher leider nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal an alle.
Panda
wir vertreten einen Schuldner, bei dem das Gehalt gepfändet wurde. Der erste Pfüb wurde aus einem Urteil heraus erlassen, der zweite Pfüb aus einem KFB. Die Pfübs wurden zu unterschiedlichen Zeiten beantragt und zugestellt. Der Arbeitgeber hat auch die Pfändungen bedient. Allerdings verrechnet der Gläubiger die Zahlungen zunächst auf die Kosten (KFB u. a.) und erst dann auf die Hauptforderung. Ich bin der Meinung, die Zahlungen müssen in der Reihenfolge auf die Forderungen verrechnet werden, wie die Pfübs lauten. Also zuerst die Hauptforderung (inkl. Kosten für den Pfüb) und erst dann auf den KFB. In der Reihenfolge ist ja auch die Zustellung erfolgt.
Der Schuldner hat - um weitere Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden - einen weiteren Betrag auf die Hauptforderung gezahlt. Der Gläubiger hat dies aber dem Drittschuldner nicht mitgeteilt, sodass zuviel gepfändet wurde.
Wir haben jetzt das Dilemma, dass der Gläubiger sich weigert, die Forderung neu berechnen, da er dann etwas zurückzahlen müsste. Nach seiner Berechnung, würde er noch Geld bekommen.
Gibt es irgendwo eine Kommentierung, Urteil etc. wonach der Gläubiger nicht einfach beliebig die Zahlungen des Drittschuldners verrechnen kann? Wir wollen hier nach Möglichkeit ein Klageverfahren vermeiden. Ich habe bisher leider nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal an alle.
Panda