Schuldner nutzt fremdes Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tölpel
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#1

28.10.2010, 11:17

Hallo,

ich habe einen PfÜB gegen die Schwester eines Schuldners erwirkt, auf deren Konto sein Gehalt eingeht. Die schreibt mir nur, dass sein Gehalt unpfänbar ist (das weiß ich selber) und sie nach für ihn getätigten Überweisungen den Restbetrag an ihn auszahlt. Ich trau' mich nicht so recht, Drittschuldnerklage zu erheben, da der Schuldner tatsächlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Aber das hat doch die Schwester nicht zu entscheiden. Trotzdem, komm ich damit durch?

Grüße
Davy Jones’ Locker
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#2

28.10.2010, 11:34

Die Freigrenzen interessieren hier nicht, da Du keinen Lohn pfändest. Freigrenzen sind nur zu beachten bei Lohnpfändungen, P-Konto, oder nach Freigabe bei regulärer Kontopfändung. Hier ist ein Auszahlungsanspruch gepfändet. Vom Gesetz her gibt es zunächst keinen Schutz. Wollte der Schuldner was erreichen, so hätte er einen Antrag nach § 765a ZPO zu stellen.
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lucy1510
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#3

28.10.2010, 11:41

Wieso soll denn das Gehalt unpfändbar sein? Das versteh ich nicht so recht. Die Drittschuldnerin ist doch an den Pfüb gebunden. Freigrenzen gelten doch nur beim Arbeitgeber, oder? Ich würde die Gute noch mal ausdrücklich auffordern, die Pflichten aus dem Pfüb zu erfüllen, ansonsten Prozess am Hals. Ob sie für ihn Geld irgendwohin überweist oder was sie damit tut, ist völlig belanglos und hat den Gläubiger des Verfahrens nicht zu interessieren. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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Tölpel
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#4

28.10.2010, 12:00

So, wie Ihr beiden sehe ich das ja auch. Aber mein Chef hat mich völlig verunsichert, indem er mir geraten hat, Auskunftsklage gegen die Schwester zu erheben, damit sie ihr Konto preisgibt, welches ich dann pfänden soll :auslach .

Lucy, meinst Du, es wäre taktisch klug, die Schwester nochmal anzuschreiben? Dann rennt sie mit Ihrem Bruder doch sofort zum Gericht und stellt Vollstreckungsschutzantrag. Wenn ich gleich Drittschuldnerklage erhebe, macht sie das zwar auch, aber die Prozesskosten für die DS-Klage müsste sie doch tragen. Oder was meint Ihr?
Davy Jones’ Locker
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#5

28.10.2010, 12:33

Das Konto der Schwester selber kannst Du ohne Titel gegen die Schwester selber nicht pfänden.
BabyBen

#6

28.10.2010, 13:09

Es gibt mittlerweile Urteile, die den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen auch im Rahmen der sogenannten "Kontenleihe" bejahen. Dann hätte die Schwester grundsätzlich Recht; allerdings müßte der Schuldner wohl einen entsprechenden Antrag stellen.
Autotextkönigin
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#7

28.10.2010, 13:13

Dein Chef macht Witze, oder? Was soll denn der Tipp bringen? :roll:

Ich würde sie nochmal anschreiben mit dem Hinweis, dass sie sich an den PfÜB halten muss und die Begründung ziemlich knapp halten (man muss ja den Schuldner/DS nicht auf seine eigenen Rechte hinweisen, der kann sich ja selbst rechtlich beraten lassen); sehr kurze Frist setzen und sonst Klage raus. Klar muss die Schwester die Kosten tragen.

Und sonst fällt mir noch ein, dass man mal die Bank darüber informieren sollte, dass die Schuldnerin ihr Konto dazu benutzt, fremde Gehälter dort einzuzahlen. Das dürfte nicht im Interesse der Bank sein, denn man unterschreibt eigentlich immer, dass man im eigenen Namen und für eigene wirtschaftliche Zwecke das Konto nutzt. Das würde ich aber erst machen, wenn nix mehr geht. Denn wenn der SC sein Gehalt nicht mehr dort einzahlen lässt, ist auch der Auszahlungsanspruch aus dem PfÜB weg.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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