Hallo ihr Lieben,
unsere Mandantin ist Gesamterbin. Wir haben nun Rechtsnachfolgeklausel zum Zwecke der ZV erhalten. Jetzt soll ich die ZV einleiten.
Nun meine Frage:
Muss ich die Rechtsnachfolgeklausel nocheinmal zustellen lassen mit Titel usw.
und
wie schreiben ich das Rubrum (das Rechtsnachfolge) des ZV-Auftrages??
Rechtsnachfolgeklausel
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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§ 750 Abs. 2 ZPO
Rubrum mit Rechtsnachfolger als Gläubiger
Rubrum mit Rechtsnachfolger als Gläubiger
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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