Rechtsnachfolgeklausel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schatz
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#1

25.10.2010, 14:05

Hallo ihr Lieben,

unsere Mandantin ist Gesamterbin. Wir haben nun Rechtsnachfolgeklausel zum Zwecke der ZV erhalten. Jetzt soll ich die ZV einleiten.

Nun meine Frage:

Muss ich die Rechtsnachfolgeklausel nocheinmal zustellen lassen mit Titel usw.

und

wie schreiben ich das Rubrum (das Rechtsnachfolge) des ZV-Auftrages??
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Liesel
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#2

25.10.2010, 15:19

§ 750 Abs. 2 ZPO

Rubrum mit Rechtsnachfolger als Gläubiger
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