Fallen GK an wenn Einspruch gg. SCH verworfen wird ???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DaniMendl
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#1

20.10.2010, 10:00

Hallo,
steh grad auf der Leitung:

Wir haben MB/VB gemacht und SCH hat Einspruch gg. VB eingelegt.
Wir haben dann Anspruchsbegründung zu Gericht gereicht und Einspruch wurde als unzulässig verworfen.

Jetzt möchte das Gericht noch GK iHv 52.- EUR für das Einspruchsverfahren. Kann das stimmen? Denn wir haben für Einspruchsverfahren noch nie GK einbezahlt (glaub ich zumind). Das müssten wir doch nur bei Widerspruch machen, damit das Verfahren fortgesetzt wird. Aber bei Einspruch wird es ja automatisch abgegeben.

Danke

Daniela
DaniMendl
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#2

20.10.2010, 14:15

:schieb
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