Ehegatteneinkommen mit anrechnen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katrin2380
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#1

19.10.2010, 14:33

Könnt ihr mir mal wieder helfen, bitte...
Er ist mein Schuldner. Lt. Vermögensverzeichnis verdient er netto 1.500 €. Er hat zwei Kinder, hier kommt er in Form von Naturalunterhalt auf. Er hat auch noch eine Ehefrau, die bezieht eigenes Einkommen in Höhe von 800 €. Und alle leben unter einem Dach. Wie rechne ich jetzt meinen pfändbaren Freibetrag aus? Nettogehalt abzgl. zwei Kinder und Frau?
Davy Jones’ Locker
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Registriert: 15.12.2008, 14:10

#2

19.10.2010, 14:47

Im Moment sind 3 Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen. Ob das bzgl. der Ehefrau nach einem evtl. Antrag nach § 850c IV ZPO auch noch so sein sollte, müsste man mal sehen.
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