Inso. bei Gewerbetreibendem?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rak_84
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#1

19.10.2010, 10:38

Guten Morgen Ihr Lieben,

habe mal eine allgemeine Frage:
Wie funktioniert das Inso.-Verf. bei einem Gewerbetreibenden. Die Person hat eine Gaststätte und der einzige Gläubiger ist das Finanzamt. Nun will mein Chef von mir wissen, wie das funktioniert. Ich habe so gar keine Ahnung von Inso.-Verfahren!
Könnt Ihr mir vielleicht helfen und kurz aufzeigen, wie das (grob) funktioniert?

Vielen Dank und Euch allen einen schönen Tag!
BabyBen

#2

19.10.2010, 10:56

Na so allgmein kann man das nicht beantworten. Was will Dein Chef denn wissen? Wie der Antrag funktioniert. Den Mandanten zum Insolvenzgericht schicken. Er soll dort laut Insolvenz rufen. Dann nimmt das Verfahren seinen Lauf. Oder einfaches Schreiben: Beantrage ich für Mandanten wegen Zahlungsunfähigkeit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten. Oder was meinst Du jetzt. Erst kommt meist ein Gutachter, der prüft, ob Schuldner insolvent ist und ob er die Verfahrenskosten bezahlen kann --> sonst Stundung der Kosten. Dann dreht der Insolvenzverwalter alles durch den großen Fleischwolf und wenn der Mandant Glück hat und sich ordentlich benimmt, ist er in 6 Jahren sein Schulden los. Also so im Schnelldurchlauf.
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Carmenzita
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#3

19.10.2010, 10:57

§ 304
Grundsatz

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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