Räumung und Titelzustellung gleichzeitig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mistfratz
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#1

13.10.2010, 14:48

Ich soll hier einen Räumungs- und ZV-Auftrag machen. Die Gegnerin (Beklagte zu 1) hat den Titel schon von Anwalt zu Anwalt zugestellt erhalten, der zweite Gegner (Beklagter zu 2), noch nicht. Der ist auch nicht anwaltlich vertreten.

Kann ich hier in den Räumungs- und ZV-Auftrag einfach ein Zeilchen reinschreiben, dass der Titel an den Beklagten zu 2) noch zugestellt werden soll...?!
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Re1108
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#2

13.10.2010, 15:16

Klar, das geht ! :D
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Randfichte72
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#3

13.10.2010, 15:16

Ich würde es probieren. Der GVZ kündigt sich doch eh an, speziell bei der Räumung, da wird ein spezieller Termin gemacht. Ich würde sinngemäß reinschreiben, dass wir ihn mit Räumung beauftragen (auch Vollstreckung Geldforderung?). Und er möge den Titel bitte an den Schuldner zustellen. Dies muss er aber dann vor dem Räumungstermin machen.
Mistfratz
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#4

13.10.2010, 16:59

Na dann versuch ich das mal! Dankesehr!
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