![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Es geht mal wieder um das leidige Thema Zwangsvollstreckung... Folgender Sachverhalt:
Wir haben gegen einen Schuldner mehrere Vollstreckungen in verschiedenen Angelegenheiten laufen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher teilte dieser mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei und er die neu in Auftrag gegebenen Vollstreckungsaufträge nicht zustellen kann. Die EMA-Anfrage ergab, dass der Schuldner dort immer noch gemeldet ist. Laut Gerichtsvollzieher ist bereits eine Nachmieterin in die ehemalige Wohnung des Schuldner eingezogen. Meine Chefin geht fest davon aus, dass sich der Schuldner vorerst nicht ummelden oder eventuell ins Ausland absetzen wird.
Meine Fragen an Euch: 1) Ist es aufgrund der fehlenden Adresse aussichtslos die EV vom Schuldner zu bekommen oder gibt es irgend einen Weg?
2) Gilt eine Vollstreckung als korrekt, wenn ich einfach alles Vollstreckungsaufträge seiner Anwältin gegenüber zustelle?
Ich hoffe, dass Ihr vielleicht den ein oder anderen guten Tip zum weiterkommen habt
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Liebe Grüße