Zwangssicherungshypothek jetzt Zwangsverwaltung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Verena80
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#1

13.10.2010, 11:41

Hallo Zusammen,

ich habe auf dem Grundstück eines Gläubigers eine Zwangssicherungshypothekt eintragen lassen. Nun erhält unser Mandant seitens des AG die Mitteilung, dass die Zwangsverwaltung bezgl. dieses Grundstücks angeordnet wurde und er gem. § 146 Abs.2 ZVG Beteiligter des Verfahren ist. Soweit so gut. Aber wie geht es jetzt für unseren Mandanten, bzw. die für ihn eingetragene Forderung weiter. Was ist, wenn der Zwangsverwalter Gelder erhält, sind diese dann anteilig auf die Beteiligten des Verfahrens zu verteilen? Oder was passiert da jetzt?

Danke schon mal für Eure Infos!
Luisa123456
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#2

13.10.2010, 19:59

Hallo, der Zwangsverwalter verteilt - falls Geld kommt - dieses nach der Rangfolge des § 10 ZVG. Nachdem Du eine Zwangssicherungshypothek eintragen hast lassen, fällst Du unter § 10 Nr. 4 ZVG.

glg
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Geiselmann
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#3

17.10.2010, 11:25

Hallo,

gem. § 155 Abs. 2 ZVG gibt es in der Zwangsverwaltung in der Rangklasse 4 nur eine Zuteilung auf die laufenden Zinsen.

S. Geiselmann
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