Wie ZV aus Auszl. Urlaubsanspruch etc.?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
renoHL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 27.05.2010, 14:15
Beruf: RA- u. Notargehilfin
Software: Advoware

#1

12.10.2010, 09:49

Hallo Leute,
ich habe hier einen Titel (Arbeitgeber hat mit unserem Mdt einen Vergleich geschlossen). Er zahlt aber trotzdem nicht und rechnet auch nicht ab. Ich weiß nicht recht, wie ich dem GV/Gericht das klarmachen soll.

Das ArbG schreibt wörtlich im Vergleich: "1. Die Bekl. zahlt an den Kläger Urlaubsabgeltung, soweit dies noch nicht mit der Abrechnung für Juni 2010 geschehen ist."
(Weiter tituliert ist ein Zahlungsanspr. auf ... € Bruttolohn)

ICH kann das mit dem Urlaub anhand der Angaben des Mdt. nachvollziehen, aber wie bringe ich das dem GV/Gericht bei? Schreibe ich da einfach rein was wir sagen was offen ist, oder wird der GV/Gericht das glauben was der Schuldner sagt? Richtigkeitsprüfung kann das Gericht/der GV ja nicht vornehmen oder doch?

Wie vollstrecke ich Pkt. 1. überhaupt? Pfüb oder ZVA oder wie? So unglaublich das ist, aber sowas habe ich in 16 Jahren Berufserfahrung noch nicht vollstrecken müssen.

:thx
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#2

12.10.2010, 13:38

Weder noch. Hier gilt folgende ZV-Maßnahme:
§ 888 ZPO :arrow: Antrag auf Zwangsgeld (ersatzweise Ordnungshaft).
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
renoHL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 27.05.2010, 14:15
Beruf: RA- u. Notargehilfin
Software: Advoware

#3

16.06.2011, 07:50

Hallo Re 1108,

der Antrag ging "Voll in die Hose". Das ZV-Gericht hat das nicht mitgemacht, PKH verweigert und den Antrag zurückgeschickt.

Dann habe ich ans ArbG geschrieben und der Ri. sagt das wäre doch einfach zu berechnen, hat das in einer einf. Verfg. in € beziffert und dargelegt usw.. Mit dem Schreiben vom Ri. hab ich das dann zum GV geschickt um den vom Ri. berechneten Betrag zu vollstrecken. Das hat der GV nun verweigert.
Toll ist: jetzt grübelt der Chef und ich hab die Akte los.
:roll:
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#4

16.06.2011, 08:42

Ist schon schwierig mit dem vollstreckungsfähigen Inhalt von Vergleichen manchmal.... :auslach Vielleicht hätte dein Chef das bedenken sollen, als er den Vergleich vereinbart hat. Würdest du wieder posten, wenn´s was Neues gibt? Ich wäre neugierig.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Antworten