HAllo leute.
Ich habe letze Woche das Konto des Schuldner gesperrt. hihi
Jetzt hatte er die weitere Rate gezahlt. Jetzt muss ich ja den VZ aufheben.
Kenne mich da überhaupt nicht aus. Gibt es da vielleicht ein Standart schreiben???
Vorläufiges Zahlungsverbot zurücknehmen/aufheben
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1446
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Wir machen in einem solchen Fall einfach ein formloses Schreiben an den Drittschuldner so in der Art .... heben wir das am ... zugestellte VZV auf. In der Regel reicht das auch aus
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 65
- Registriert: 12.03.2009, 13:19
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja genau, wir machen das auch so wie mücki geschrieben hat. Wir schicken meistens auch nur ein Fax an die Bank, dass der Schuldner gezahlt hat und die Pfändung aufgehoben wird. Meistens, wenn noch nicht die ganze Hauptforderung gezahlt ist, kannst Du auch (machen nur nicht alle Banken mit) die Pfändung ruhend stellen, damit Du ggf. weiter pfänden kannst.
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ein VZV kann m.E. nicht ruhend gestellt werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)