Vorläufiges Zahlungsverbot zurücknehmen/aufheben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sungirl
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#1

08.10.2010, 13:46

HAllo leute.

Ich habe letze Woche das Konto des Schuldner gesperrt. hihi

Jetzt hatte er die weitere Rate gezahlt. Jetzt muss ich ja den VZ aufheben.

Kenne mich da überhaupt nicht aus. Gibt es da vielleicht ein Standart schreiben??? :oops:
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mücki
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#2

08.10.2010, 14:02

Wir machen in einem solchen Fall einfach ein formloses Schreiben an den Drittschuldner so in der Art .... heben wir das am ... zugestellte VZV auf. In der Regel reicht das auch aus :)
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JLKL
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#3

08.10.2010, 14:04

Ja genau, wir machen das auch so wie mücki geschrieben hat. Wir schicken meistens auch nur ein Fax an die Bank, dass der Schuldner gezahlt hat und die Pfändung aufgehoben wird. Meistens, wenn noch nicht die ganze Hauptforderung gezahlt ist, kannst Du auch (machen nur nicht alle Banken mit) die Pfändung ruhend stellen, damit Du ggf. weiter pfänden kannst.
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Sungirl
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#4

08.10.2010, 14:29

danke schön :thx
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Liesel
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#5

08.10.2010, 14:31

Ein VZV kann m.E. nicht ruhend gestellt werden.
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