Streitwert bei wiederholter Abgabe eV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Engess
Forenfachkraft
Beiträge: 169
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#1

05.10.2010, 16:08

Hallo zusammen,

aus welchem Streitwert berechne ich unsere Gebühren für den Antrag auf wiederholte Abgabe der eV? Gilt da wie in § 25 RVG die Grenze von 1500 €?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
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#2

05.10.2010, 16:13

Hallo,

würde ich schon sagen, dass auch die Grenze von EUR 1.500,00 gilt.
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