Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Engess
- Forenfachkraft
- Beiträge: 169
- Registriert: 06.08.2007, 11:59
#1
05.10.2010, 16:08
Hallo zusammen,
aus welchem Streitwert berechne ich unsere Gebühren für den Antrag auf wiederholte Abgabe der eV? Gilt da wie in § 25 RVG die Grenze von 1500 €?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Micsi11
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 434
- Registriert: 10.11.2008, 17:22
- Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm
#2
05.10.2010, 16:13
Hallo,
würde ich schon sagen, dass auch die Grenze von EUR 1.500,00 gilt.