ZV aus (familienrechtlichem) Beschluss ohne Klausel ??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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denkenverboten
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#1

05.10.2010, 16:00

Hallo "Leidensgenossinen und -genossen" :-)

Ich glaube ich stehe auf einem dicken Schlauch....:

Wir haben ein Teil- Anerkenntnis- und Versäumnisbeschluss eines Familiengerichts zu unsere Gunsten
(alleine der Name ist schon top ;-) ).

Nun wollten wir daraus vollstrecken (es geht um eine Geldforderung), aber aus irgendeinem Grund
ist noch keine Vollstreckungsklausel auf dem Beschluss. Das wundert mich, da dieses Gericht normalerweise
immer gleich die Entscheidungen mit ZV-Klausel mitschickt.

Haben die es nur vergessen oder brauch ich evtl. gar keine Klausel, weil es "nur" ein Beschluss ist ?? Glaub
ich eher weniger.

Vielen Dank und frohes Schaffen ;)
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nephele
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#2

05.10.2010, 16:02

Gegen den Beschluss ist wahrscheinlich noch die Beschwerde möglich. Wie nach altem Recht die Berufung.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
denkenverboten
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#3

05.10.2010, 16:04

@nephele: Danke für Deine rasche Antwort !

Die Beschwerdefrist ist um, da wird also nix mehr kommen. Der Anwalt der Gegenseite hat uns auch schon geschrieben, dass nix mehr kommt, schließlich haben sie sich ja nichtmal gegen den Antrag verteidigt und vor dem Termin schon angekündigt, ein VU ergehen lassen zu wollen (Kostensparen).

Also soll ich vom Gericht die Klausel draufsetzen lassen ?

Besten Dank :)
HoneyBunny66
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#4

05.10.2010, 16:08

Ja würd ich sagen nä :)
denkenverboten
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#5

05.10.2010, 16:10

@ HoneyBunny66: Danke! Na dann geb ich mal Gas ;-)
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