ZV-Auftrag

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Sungirl
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#1

05.10.2010, 15:46

Hallo :D

Ich habe in einer Angelegenheit den PfÜb beantragt. Leider war nichts zu pfänden.

Jetzt soll ich einen ZV-Auftrag an Gerichtsvollzieher erstellen.

Habt Ihr vielleicht ein Anschreibenmuster, wie Ihr den GV damit beauftragt oder ist es das gleiche wie das Anschreiben an das Gericht?
Kitty
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#2

05.10.2010, 15:57

Sungirl
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#3

05.10.2010, 16:31

das ist aber eine tolle seite, :D

hmm, aber irgenwie finde ich nicht das was ich brauche. Ich wollte nur wissen, ob ich bei dem Gerichtsvollziehr bei dem der Vorläufige Zahlungsverbot beantragt wurde, auch für den ZV-Auftrag zuständig und ob es ein gesondertes ANschreiben als an das Gericht dadurch ensteht
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Smilie
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#4

05.10.2010, 16:38

Frag doch am besten mal bei der Verteilstelle für GVZ-Aufträge nach, welcher GVZ für den Wohnort des Schuldners zuständig ist. Wenn es der gleiche ist, kannst Du Deinen Auftrag direkt an den GVZ schicken, wenn nicht, machst Du halt ein kurzes Anschreiben für das Gericht, mit der Bitte, den beigefügten Auftrag an den zuständigen GVZ weiterzuleiten.
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#5

05.10.2010, 16:43

Also wir fügen bei nem ZV-Auftrag nie ein gesondertes Anschreiben bei. Das wird an das AG, Verteilersstelle für GVZ-Aufträge adressiert und gut ist.
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#6

05.10.2010, 16:45

Das wird an das AG, Verteilersstelle für GVZ-Aufträge adressiert und gut ist.
Jap, so mache ich das auch.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

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#7

05.10.2010, 16:45

Bei uns ist das Anschreiben quasi schon auch schon im Auftrag enthalten.

Aber da sie ja nach einem Anschreiben gefragt hat, hab ich gemeint, dass sie dann ja nur kurz auf die Anlage hinweisen muss und um entsprechende Weiterleitung bitten muss.
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