Drittschuldner und Schuldner sind jeweils eine Ltd.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haselmaus
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#1

05.10.2010, 15:27

hallo zusammen,

habe wiedermal ein problem. ich habe einen titel gegen eigenen mandanten - dieser ist eine limited. im kfb steht als antragsgegner auch nur der name der ltd.

jetzt soll ich vollstrecken, da sämtliche maschinen der mandantin eigentlich einer anderen firma (GF sind identisch) gehören. diese ltd. wiederum soll zahlungsfähig sein.

bin mir nicht so richtig im klaren, was ich eigentlich vollstrecken soll. dachte erst an gf-gehalt, jedoch steht in meinem vollstreckbaren kfb nur die firma und nicht der gf als antragsgegner...

ich weiß, es ist alles sehr verwirrend.

hat jemand vielleicht doch noch eine idee, wie bzw. was man pfänden kann???

viele grüße,

haselmaus
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megazonki
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#2

05.10.2010, 16:02

Du kannst doch immer nur bei dem pfänden, gegen den Du auch einen Titel vorliegen hast...
Ist denn die zweite Ltd. Drittschuldnerin? Wem gehören denn die Maschinen? Wenn sie nicht Eurer Schuldnerin gehören, warum willst Du sie dann pfänden?
Habt Ihr denn keine Bankverbindung Eurer Mandantin? Kontopfändung?
VG
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haselmaus
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#3

05.10.2010, 16:19

hi megazonki,

ja, die zweite Ltd. soll drittschuldnerin sein. dieser gehören die maschinen, die unsere mandantin nutzt. konto haben wir zwar, aber wir sind leider nicht die einzige gläubigerin und mdt zahlt raten (auch an diverse andere gläubiger) und ich schätze, die hätten das konto schon dicht gemacht, wenn was zu holen wäre - ev.-termin steht an.

ach ist alles so doof :)
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megazonki
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#4

06.10.2010, 09:58

...eine Kontenpfändung würde ich immer veranlassen, ist meist das beste Druckmittel...
...wundere mich nur was bei der 2. Ltd. genau gepfändet werden soll. welchen abtretbaren Anspruch hat denn Eure Schuldnerin gegen die 2. Ltd. (Drittschuldnerin)...
...ich möchte nicht noch mehr Verwirrung stiften, vielleicht hab ich ja auch was falsch verstanden, aber hat denn Eure Schuldnerin einen Anspruch gegen die 2. Ltd., der pfändbar wäre?
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#5

06.10.2010, 11:00

Hat denn der Schuldner schon die e.V. abgegeben? Sonst einfach den GVZ losschicken.
Ich kann jetzt auch nicht erkennen, was da gepfändet werden könnte.
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