Auskunft aus dem Schulnerverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sungirl
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 381
Registriert: 04.06.2010, 17:12
Software: a-jur

#1

05.10.2010, 08:47

Guten Morgen :D

Ich soll eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis einholen.

Habe aber nur den Namen und das Geburtsdatum.

Würde es dem Gericht wohl ausreichen????

:thx
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

05.10.2010, 08:48

Du bräuchstest doch aber vllt. auch noch den Wohnort, wo willst du sonst die Anfrage stellen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#3

05.10.2010, 08:55

Und die meisten Gerichte verlagen einen Nachweis des berechtigten Interesses, also z.B. einen Titel.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

05.10.2010, 08:59

aber den bei der auskunft doch nur anwaltlich versichert. mitschicken musste den doch erst, wenn du das vv haben willst.
Liebe Grüße
Bärchi
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#5

05.10.2010, 09:10

Bei der Auskunft brauchst doch keinen Titel mitschicken, erst, wenn du die Abschrift des Vermögensverzeichnisses - sofern vom Schuldner abgegeben - haben möchtest.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#6

05.10.2010, 09:14

Aber das kann man doch in einem machen, oder? Wenn der Schuldner die EV abgegeben hat, muss man sich doch zwangsläufig das VV ansehen (auch wenn es oft sinnlos ist). Ich frage so blöd, weil es hier bis vor kurzem möglich war, eine Schuldneranfrage telefonisch zu erfragen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#7

05.10.2010, 09:15

Sicher kannste das in einem machen, bleibt ja dir überlassen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#8

05.10.2010, 16:04

Nur bringt es außer Kosten was, wenn die 3 Jahre in einem halben Jahr um sind?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#9

05.10.2010, 16:08

In aller Regel bringt das nicht wirklich viel... wenn etwas pfändbares da war, dann werden da in den meisten Fällen schon andere Gläubiger dran gewesen sein.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten