was tun, wenn der GVZ die EV nicht durchführt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hannah81
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#1

04.10.2010, 14:04

hallo zusammen,

ich hab mal wieder ein problem.

ich hab ne sache aus 2007 vorliegen; kfb gegen eigenen mandanten, der unser honorar nicht zahlen wollte. also vollstreckungsauftrag (mit ev-antrag) gemacht. im vollstreckungsprotokoll gab der gvz an, dass der schuldner die forderung in 6 monatlichen raten abbezahlen wird und das ev-verfahren eröffnet wurde. zahlung erfolgte allerdings nur sehr unregelmäßig. telefonische und schriftliche anfragen an den gvz, wann mit weiterer ratenzahlung gerechnet werden kann, blieben erfolglos. dann im november 2008 hatte der gvz wieder ev-termin bestimmt auf anfang dezember 2008. daraufhin kam keinerlei reaktion mehr. ab juni 09 hab ich ständig schriftlich angefragt, was der ev-termin ergab. keine reaktion. im juli 10 hab ich ihn dann schriftlich aufgefordert, dem schuldner die ev abzunehmen. wieder keine reaktion.

morgen werd ichs nochmal telefonisch versuchen...

was macht ihr in so nem fall? habt ihr tipps für mich? die sache läuft jetzt über 3 jahre und die forderung is noch nichtmal zu 3/4 getilgt, eben wegen der zinsen und der nur unregelmäßigen zahlung von grade mal 40 euro jeweils. nen anderen gvz beauftragen geht wohl nicht wegen der zuständigkeit, oder? bringt ne dienstaufsichtsbeschwerde was? *help*

vlg
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katuscha
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#2

04.10.2010, 14:07

Da der GVZ sich bei dir nicht meldet, solltest Du vielleicht mal bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle nachfragen, ob der GVZ überhaupt noch arbeitet. Ich hatte letztens den Fall, dass der GVZ erkrankt und dann ein anderer zuständig war.
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sunny84
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#3

04.10.2010, 14:09

Hast du mal versucht mit dem GV zu telefonieren? Manchmal hilft das mehr, als schriftliche Anfragen.

Ansonsten würd ich ne Dienstaufsichtsbeschwerde androhen und wenn dann immer noch nix kommt, auch durchführen. Kann ja nicht sein, dass der GV die Sache so lange hängen lässt und in keiner Weise auf eure Schreiben reagiert.
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Goldlöckchen

#4

04.10.2010, 14:13

Androhung Dienstaufsichtsbeschwerde. Wenn innerhalb von 7 Tage keine Reaktion erfolgt, Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
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hannah81
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#5

04.10.2010, 14:20

ja, telefonisch hab ich ihn schon erreicht; is aber schon wieder ne weile her. morgen will ichs wie gesagt nochmal probieren. als ich ihm das letzte mal sagte, dass die raten nur unregelmäßig erfolgen würden und warum das so sei, pampte er mich an, dass das nicht sein könne und er das prüfen werde.

danke mal soweit für die tipps.
Goldlöckchen

#6

04.10.2010, 14:21

Lass Dich nicht hinhalten. Mich hat letztens auch ein GV so richtig dreist angelogen.
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hannah81
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#7

04.10.2010, 14:23

irgendwie hab ich das gefühl, die arbeiten mehr für die schuldner, als für uns *seufz*
Sonja75
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#8

04.10.2010, 16:02

Hallo hannah81,

schau doch mal in der GVGA (Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher) i.V.m. der GVO (Gerichtsvollzieherordnung) nach. Sollte der liebe Herr dann immer noch nicht reagieren, dann bei der Dienstbehörde (AG beim dem ER beschäftigt ist) Beschwerde einlegen.

Unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der aufsichtsführende Richter des AG´s.
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Cindi
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#9

04.10.2010, 18:00

Dienstaufsichtsbeschwerde ist zwar fein, aber denk dran, dass Du vielleicht irgendwann wieder an diesen GV gerätst. Ich habe letztens bei einem Fall zwar mal mit der zuständigen Dienstaufsichtsstelle telefoniert, aber darum gebeten, auf dem kurzen Wege mal mit dem GV zu reden (ohne gleich mit der schriftlichen Keule zu drohen). Und ....es hat geklappt.
Viel Glück.
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#10

04.10.2010, 18:41

Guckst Du auch noch mal hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=6855" target="blank
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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