Zulassung der ZV nach § 111 g StPO b - Antrag benötigt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ftiliws
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#1

01.10.2010, 16:25

Hey,

ich hab mich bis dahin durchgelesen, dass ich wohl einen Beschluss nach § 111 g StPO benötige um entsprechend vollstrecken zu können.

In unseren Formularbüchern wurde ich bisher leider nicht fündig. Kann mir jemand ein Buch nennen, wo ich den Antrag in der Grundstruktur entnehmen kann oder hat jemand alternativ dafür einen Mustertext parat?

Ich hab leider keine Vorstellung, welche Angaben da mit reinmüssen. Von den Arrestierungen weiß ich auch nur durch einen Vollstreckungsversuch und den benannten vorrangigen Forderungen.

Zudem hab ich auch ehrlich gesagt noch keine Ahnung, an wen ich diesen Antrag überhaupt stellen muss.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..
Micsi11
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#2

01.10.2010, 19:17

Hallo,

Antrag nach § 111 g/h StPO-Beschluss ist zu stellen beim Gericht Wohnsitz Schuldner. Du meinst schon Antrag auf Zulassung der ZV, oder?

Einfach formlosen Antrag dorthin machen unter kurzer Darstellung des Sachverhaltes (wo befindet sich Geld, welcher Titel liegt vor, Kopie beifügen) und dann um Erlass eines Beschlusses gebeten, wonach die Zulassung der ZV erteilt wird.

Ich habe das jedenfalls so gemacht (weil mir auch keiner helfen konnte und ich keinen Vordurck gefunden habe) und es hat funktioniert.

Hoffe, ich konnte dir hiermit ein wenig weiterhelfen.
Spotttölpel
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#3

29.09.2016, 11:26

Ich hole mal das Thema hoch...

fallen hier für den Antrag auf so einen Beschluss Kosten an??? für den Mandanten?

Vielleicht weiß einer ja was :)

LG
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