Hallo,
ich habe ein Problem, und komme einfach nicht weiter, vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Es geht um folgendes:
Wir haben einen Versäumnisbeschluss bzgl. Trennungsunterhalt mit dem Tenor:
Soweit der Antragsgegner verpflichtet ist, ab 01.04.2010 Unterhalt zu zahlen,
wird die sofortige Wirksamkeit angeordnet.
Der Antragsgegner wurde verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Nun wollen wir vollstrecken und haben das Problem, dass uns nicht klar ist, ob wir hier noch eine Vollstreckungsklausel benötigen, oder ob diese sofortige Wirksamkeit ausreicht.
Habe auch schon mit einer Rechtspflegerin gesprochen, und selbst diese konnte mir nicht helfen. Vielleicht weiß einer von euch ja Rat.
Schonmal Danke im Voraus.
mephista1204
EILT! ZV bei sofortiger Wirksamkeit
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Vorsichtshalber würde ich eine Klausel erteilen lassen. Nur um ganz sicher zu gehen. Genau sagen, ob dies wirklich nötig ist, kann ich leider nicht. Aber besser doppelt gemoppelt, als gar nicht.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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(ebenfalls Loriot)
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Hallo,
gem. § 86 Abs. 3 FamFG bedürfen in Familiensachen die Vollstreckungstitel einer Klausel nur, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das den Titel erlassen hat.
S. Geiselmann
gem. § 86 Abs. 3 FamFG bedürfen in Familiensachen die Vollstreckungstitel einer Klausel nur, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das den Titel erlassen hat.
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Ich danke euch für die Antworten.
Ich habe das noch einmal mit einer Kollegin besprochen und sie meinte vorsichtshalber solle ich doch einfach eine Klausel beantragen. Schaden kann es ja nicht.
Ich habe das noch einmal mit einer Kollegin besprochen und sie meinte vorsichtshalber solle ich doch einfach eine Klausel beantragen. Schaden kann es ja nicht.
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Hallo an Alle.
Wir erwirken gerade einen Titel wg Kindesunterhalt mit sofortiger Wirksamkeit.
Kann ich -sobald mir die Beschlussausfertigung vorliegt- mit der ZV beginnen oder welche ZV-Voraussetzungen muss ich noch schaffen (tatsächlich vollstr. Ausf. beantragen + Zustellung?)?
Tatsächlich mache ich sowas zum ersten Mal in einer Familiensache.
Danke und einen schönen Feierabend.
Wir erwirken gerade einen Titel wg Kindesunterhalt mit sofortiger Wirksamkeit.
Kann ich -sobald mir die Beschlussausfertigung vorliegt- mit der ZV beginnen oder welche ZV-Voraussetzungen muss ich noch schaffen (tatsächlich vollstr. Ausf. beantragen + Zustellung?)?
Tatsächlich mache ich sowas zum ersten Mal in einer Familiensache.
Danke und einen schönen Feierabend.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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#4 sagt doch 86 FamFG