EILT! ZV bei sofortiger Wirksamkeit
Verfasst: 29.09.2010, 11:58
Hallo,
ich habe ein Problem, und komme einfach nicht weiter, vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Es geht um folgendes:
Wir haben einen Versäumnisbeschluss bzgl. Trennungsunterhalt mit dem Tenor:
Soweit der Antragsgegner verpflichtet ist, ab 01.04.2010 Unterhalt zu zahlen,
wird die sofortige Wirksamkeit angeordnet.
Der Antragsgegner wurde verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Nun wollen wir vollstrecken und haben das Problem, dass uns nicht klar ist, ob wir hier noch eine Vollstreckungsklausel benötigen, oder ob diese sofortige Wirksamkeit ausreicht.
Habe auch schon mit einer Rechtspflegerin gesprochen, und selbst diese konnte mir nicht helfen. Vielleicht weiß einer von euch ja Rat.
Schonmal Danke im Voraus.
mephista1204
ich habe ein Problem, und komme einfach nicht weiter, vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Es geht um folgendes:
Wir haben einen Versäumnisbeschluss bzgl. Trennungsunterhalt mit dem Tenor:
Soweit der Antragsgegner verpflichtet ist, ab 01.04.2010 Unterhalt zu zahlen,
wird die sofortige Wirksamkeit angeordnet.
Der Antragsgegner wurde verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Nun wollen wir vollstrecken und haben das Problem, dass uns nicht klar ist, ob wir hier noch eine Vollstreckungsklausel benötigen, oder ob diese sofortige Wirksamkeit ausreicht.
Habe auch schon mit einer Rechtspflegerin gesprochen, und selbst diese konnte mir nicht helfen. Vielleicht weiß einer von euch ja Rat.
Schonmal Danke im Voraus.
mephista1204