Huhu,
erster Arbeitstag, erstes Problem!
Habe PKH in einer ZV-Klamotte erhalten, sogar mit Beiordnung und innerhalb des Amtsgerichtsbezirks Arnstadt. Wir schicken also den GVZ los, der schreibt kurz darauf, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei. Ich mache selbstverständlich eine EMA und bekomme heute die neue Adresse auf den Tisch.
Nun schau ich in mein Ortsverzeichnis und sehe, dass ein neues Gericht zuständig wär, da der Schuldner in einen anderen Bezirk verzogen ist. Jetzt muss ich doch noch einmal neu PKH beantragen und zwar genauso wie vorher nicht wahr? Oder kann das Gericht in Arnstadt den PKH-Beschluss ggf. ändern, was die Beschränkung des Amtsgerichtsbezirks angeht?
Neuer PKH-Antrag oder Änderung möglich?
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Hallo,
gem. § 119 Abs. 2 ZPO muss bei dem nunmehr zuständigen Vollstreckungsgericht erneut
PKH beantragt werden.
S. Geiselmann
gem. § 119 Abs. 2 ZPO muss bei dem nunmehr zuständigen Vollstreckungsgericht erneut
PKH beantragt werden.
S. Geiselmann
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung
dir
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.