Bescheinigung nach § 850 k ZPO ausfüllen - HILFE HILFE

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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YEAH00
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#1

24.09.2010, 07:57

Guten Morgen liebe Sorgen,

Sooo super fängt ja schon gut an.

Chefin hat gestern abend einen Mandanten getroffen, der ihr doch glatt diese Bescheinigung nach § 850 k ZPO gegeben hat (P-Konto)
Wir sollen diese für ihn ausfüllen.
Jetzt hat sie mir das natürlich gegeben und meinte "machen Sie mal, Mandant holt es gegen halb 11 ab"

Ich habe aber keine ahnung?!??!?!?
*ahhhhhhhhh*

was muss ich denn alles ausfüllen?

Auch III. Ermittlung des pfändungsfreien Betrages?!?

Weiterer Freibetrag?? Hä?
Laufende Geldleistungen?
Ich weiß nur, dass der Mandant verheiratet its und 3 kinder hat für die er Naturalunterhalt leistet!

Kann mir jmd helfen?!?!

BITTE BITTE!
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Soenny
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#2

24.09.2010, 08:16

Vielleicht hilft das Merkblatt weiter ;)

http://www.schuldnerberatung-sh.de/file ... 4-2010.pdf
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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