verweigerung von Drittschuldner
Verfasst: 23.09.2010, 12:05
Hallo,
ich habe bei unserem Schuldner die Mietkaution sowie eventuelle Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen gepändet. Jetzt schreibt uns der RA des Drittschuldners (Vermieter), das gegenwärtig kein Rückzahlungsanspruch besteht, weil das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, ebenso besteht gegenwärtig noch kein Anspruch auf Auszahlung eventueller Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen.
Er hat ja auch recht, die Kaution sowie das Guthaben kann erst gepfändet werden, wenn das Mietverhältnis vorbei ist, aber ab diesem Zeitpunkt hat der Gläubiger doch dann Anspruch darauf oder?! Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen? Ich würde gerne ein Schreiben an den RA des Drittschuldners so formulieren, dass der Vermieter nach Abschluss des Mietverhältnisses die Kaution und die Guthaben dann an uns überweisen soll....
In unserem PfÜb war das ja so ähnlich auch formuliert -.-
Danke schonmal.
ich habe bei unserem Schuldner die Mietkaution sowie eventuelle Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen gepändet. Jetzt schreibt uns der RA des Drittschuldners (Vermieter), das gegenwärtig kein Rückzahlungsanspruch besteht, weil das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, ebenso besteht gegenwärtig noch kein Anspruch auf Auszahlung eventueller Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen.
Er hat ja auch recht, die Kaution sowie das Guthaben kann erst gepfändet werden, wenn das Mietverhältnis vorbei ist, aber ab diesem Zeitpunkt hat der Gläubiger doch dann Anspruch darauf oder?! Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen? Ich würde gerne ein Schreiben an den RA des Drittschuldners so formulieren, dass der Vermieter nach Abschluss des Mietverhältnisses die Kaution und die Guthaben dann an uns überweisen soll....
In unserem PfÜb war das ja so ähnlich auch formuliert -.-
Danke schonmal.