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verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 12:05
von elly87
Hallo,

ich habe bei unserem Schuldner die Mietkaution sowie eventuelle Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen gepändet. Jetzt schreibt uns der RA des Drittschuldners (Vermieter), das gegenwärtig kein Rückzahlungsanspruch besteht, weil das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, ebenso besteht gegenwärtig noch kein Anspruch auf Auszahlung eventueller Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen.

Er hat ja auch recht, die Kaution sowie das Guthaben kann erst gepfändet werden, wenn das Mietverhältnis vorbei ist, aber ab diesem Zeitpunkt hat der Gläubiger doch dann Anspruch darauf oder?! Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen? Ich würde gerne ein Schreiben an den RA des Drittschuldners so formulieren, dass der Vermieter nach Abschluss des Mietverhältnisses die Kaution und die Guthaben dann an uns überweisen soll....

In unserem PfÜb war das ja so ähnlich auch formuliert -.-

Danke schonmal.

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 12:26
von Ernie
Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution wegen z. B. Nachforderung aus NK-Abrechnungen, Schadensersatz etc. Müssten so um die 6 Monate sein...

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 12:29
von elly87
ja aber danach?? wenn alles gut läuft und der vermieter die kautio nicht einbehalten darf?!

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 12:31
von lucy1510
Kannst Du denn nicht zunächst pfänden (ohne Überweisung) und den Antrag auf Überweisung auf den Zeitpunkt der Erfüllung des Anspruchs stellen?

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 12:32
von Ernie
elly87 hat geschrieben:ja aber danach?? wenn alles gut läuft und der vermieter die kautio nicht einbehalten darf?!
Dann muss er an den Pfändungsgläubiger auskehren.

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 12:41
von elly87
ja eben. und wieso macht der RA vom DS jetzt so ein tamtam und sagt es würde derzeit kein anspruch bestehen?! tut er ja derzeit auch nich, aber doch wohl wenn das mietverhältnis beendet ist und die rückbehaltungsfrist abgelaufen is!!

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 13:03
von Liesel
elly87 hat geschrieben:und wieso macht der RA vom DS jetzt so ein tamtam und sagt es würde derzeit kein anspruch bestehen?!

Weil es so ist?! Er kann doch nicht mitteilen, daß der Anspruch jetzt besteht, dann müßte er doch überweisen. Der DS kann die Pfändung derzeit nur vormerken.

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 13:14
von elly87
is ja klar, aber dann kann man doch sagen, dass sie vorgemerkt wird und nicht, dass kein anspruch besteht.

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 13:24
von Gina
Es ist doch aber richtig, dass der Anspruch nicht besteht.... :|

Re: verweigerung von Drittschuldner

Verfasst: 23.09.2010, 13:34
von Ernie
elly87 hat geschrieben:Jetzt schreibt uns der RA des Drittschuldners (Vermieter), das gegenwärtig kein Rückzahlungsanspruch besteht, weil das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, ebenso besteht gegenwärtig noch kein Anspruch auf Auszahlung eventueller Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen.
Und so ist es auch richtig!