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Räumungsurteil und KfB

Verfasst: 22.09.2010, 15:55
von -lehmy-girl-
hallo ihr lieben,

ich soll aus einem räumungsurteil vollstrecken (streitwert: x.xxx €). gleichzeitig habe ich einen kfb gegen den schuldner. kann ich jetzt aus den beiden titeln zusammen in einem auftrag vollstrecken oder sind das zwei verschiedene sachen, da es ja bei der einen sache nur um die räumung geht und bei der anderen sache um unsere kosten.

sollte es in einem auftrag gehen, hat jmd. ein muster für mich, wie das dann kostentechnisch aussieht??

:thx
liebe grüße
-lehmy-girl-

Re: Räumungsurteil und KfB

Verfasst: 22.09.2010, 16:12
von Re1108
Das ganze geht in einem Auftrag. Da machste nen Räumungs- und Vollstreckungsauftrag.

Die Gebühren gibts wie folgt:
SW = 1. Räumung + 2. Forerung, hieraus dann die ZV-Gebühren berechnen

Gibts keine Musteraufträge in Eurem Programm hinterlegt ?

Re: Räumungsurteil und KfB

Verfasst: 22.09.2010, 16:14
von rosa
:zustimm

für den Räumungsauftrag 12x Miete
KFB = Forderung

Re: Räumungsurteil und KfB

Verfasst: 22.09.2010, 16:18
von misspinky1984
Bitte beachte, dass Du für den Räumungsauftrag lediglich 12 x die Nettokaltmiete berechnen darfst

Re: Räumungsurteil und KfB

Verfasst: 22.09.2010, 16:18
von nicole73
Willst du die wohnung wirklich räumen lassen durch den GV oder möchstest du einfach nur die Herausgabe der Wohnung beim GV?

Re: Räumungsurteil und KfB

Verfasst: 22.09.2010, 16:23
von Re1108
@nicole73:
-lehmy-girl- hat geschrieben:... ich soll aus einem räumungsurteil vollstrecken ...

Re: Räumungsurteil und KfB

Verfasst: 22.09.2010, 16:29
von misspinky1984
@Re1108: Ich glaube, nicole73 wollte evtl. auf die Berliner Räumung hinaus, also lediglich Inbesitznahme der Wohnung unter Geltendmachung des Vermieterpfandrechts ...