Titel gegen privat, ZV in GmbH möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sumse
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#1

21.09.2010, 19:36

Hallo und guten Abend,

hab da mal ne Frage:

habe hier einen Titel gegen eine Privatperson, der gleichzeitig Geschäftsführer einer GmbH ist. Ist es möglich, bei der GmbH jetzt die Einlage von unserem Gläubiger zu pfänden :?: Oder gibt es da noch weitere Möglichkeiten :?:

Für Eure Hilfe wäre ich super dankbar, der Kerl ärgert mich nämlich schon ziemlich lange...

LG Sumse
Dannni
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#2

22.09.2010, 12:22

Hallo!

Möchte mal ein paar Denkanstöße dazu geben. Ich weiß zwar nicht, ob man die Einlage pfänden kann (denke eher nicht), aber zumindest das Gehalt, dass er als Geschäftsführer ja bekommen dürfte. Falls er alleiniger Geschäftsführer ist, wird er auf die Pfändung hin evtl. nicht zahlen, dann könnte man aber eine Drittschuldnerklage einreichen und dadurch einen Titel gegen die GmbH erwirken und dann deren Konten etc pfänden.

Vllt hat das ja geholfen.
LG
sumse
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#3

22.09.2010, 15:14

Hey Danni,

supi, vielen lieben Dank für Deinen Denkanstoß. Das werde ich auf jeden Fall versuchen...
BabyBen

#4

22.09.2010, 15:28

Die Beteiligung des Gesellschafters an der GmbH ist auch pfändbar. Viele Geschäftsführer sind auch Gesellschafter der GmbH. Das kann man aber leicht beim Handelsregister erfragen.
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