Hallo meine Lieben,
ich bin gerade an einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit dran.
Wir haben einen Vergleich, wo wir schon eine vollstreckbare Ausfertigung haben und die wir auch schon von Anwalt zu Anwalt zugestellt haben. Jetzt gehts also ins eingemachte
In dem Vergleich steht:
Die Parteien schließen folgenden Vergleich
1. die Beklage zahlt an den Kläger zu Abgeltung der Vergütungsansprüche 297,00 € brutto.
2. Zwischen den Parteien und der Beklagten besteht Einigkeit darüber, dass weitere finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung wechselseitig nicht bestehen.
3. Mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit erledigt.
Natürlich hat die Beklagte nicht gezahlt, deswegen wollen wir ja vollstrecken
Meine Frage jetzt wäre:
Soll ich ins Forderungskonto einfach 297,00 € eingeben, ohne Zinsen, weil im Vergleich sind ja keine Zinsen mit aufgeschlüsselt worden oder muss ich irgendeine besondere Vollstreckung anwenden??
Danke schonmal im Vorraus für Eure Hilfe!!!
Vollstreckung eines Vergleiches
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Nani0509,
297,00 € ohne Zinsen und bei erfolgreicher Beitreibung darauf achten, dass der Mandant darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Bruttobetrag handelt und er sich um gegebenenfalls zu tätigende Abgaben selber kümmern muss.
lg
297,00 € ohne Zinsen und bei erfolgreicher Beitreibung darauf achten, dass der Mandant darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Bruttobetrag handelt und er sich um gegebenenfalls zu tätigende Abgaben selber kümmern muss.
lg
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Grübchen
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Da wir ständig diese Vergleiche haben, bin ich dazu übergegangen, den Gegner nach Erhalt des Vergleich sofort schriftlich aufzufordern, die Abrechnung zu erteilen und auszuzahlen. MAcht er es nicht normale Vollstreckung durch GVZ des Bruttobetrages, hier erledigen die das meist, also sorgen dafür, dass der Schuldner rechnet und den Nettobetrag zahlt. Hab noch nie erlebt, dass ein Madant dies selbst machen musste.
LG Grübchen