Hallo an Alle
Ich möchte wegen eines bereits titulierten Kindesunterhaltsanspruchs einen Pfüb beantragen.
Gibt es irgendwelche Besonderheiten zu einer Kontopfändung?
Besonderheiten aufgrund der Tatsache, dass es sich um Unterhaltsansprüche handelt?
Es wäre nett, wenn ich da ein Muster hätte, weil ich sowas bislang nicht gemacht habe und auch keine Vorstellung darüber hab, wie sowas ausschaut
und eine Besonderheit gibt es da auch..Das Urteil ist aus dem Jahre 2006...die geschuldeten Unterhaltsbeträge wurden nach der Regel-Betragsverordnung benannt...die ist aber außer Kraft getreten..nehme ich einfach die Werte aus der Düsseldorfer-Tabelle???
Danke im Voraus
Gehaltspfändung wegen Kindesunterhalt
- Liesel
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Bei einer Kontenpfändung gibts keine Besonderheiten.
Wegen der geschuldeten Unterhaltsbeträge mußt du die entsprechende Umrechnung machen. Kann dir dabei aber auch nicht helfen. Macht bei uns Chefin selbst.
Edit: Etwas mißverständlich dein Beitrag. Willst du jetzt Gehalts- oder Kontenpfändung machen?
Wegen der geschuldeten Unterhaltsbeträge mußt du die entsprechende Umrechnung machen. Kann dir dabei aber auch nicht helfen. Macht bei uns Chefin selbst.
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Du mußt die Festsetzung des pfandfreien Betrages nach § 850 d ZPO beantragen. Hast du noch nie eine Unterhaltspfändung gemacht?
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Geht es nur um rückständigen Unterhalt? Weil bei einer Gehaltspfändung kannst Du auch gleich mit angeben, dass der zukünftige Unterhalt auch immer direkt gepfändet werden soll.
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