Seite 1 von 1

Titel um Schuldner erweitern lassen?

Verfasst: 02.09.2010, 13:59
von Maximum
Hallo liebes Forum,

kann ich einen Vollstreckungsbescheid gegen eine GbR um die Gesellschafter (mit Privatadresse) nachträglich erweitern lassen? Ich hab schon gesucht aber find jetzt kein Nein oder Ja.

Die stehen bei mir nämlich nur als gesetzlicher Vertreter drin... und ich hab rausgefunden, dass ich so gegen die privat nicht vollstrecken kann. :oops:

:thx

Re: Titel um Schuldner erweitern lassen?

Verfasst: 02.09.2010, 14:00
von Ernie
Nee, da musst Du weitere Mahnverfahren einleiten...

Re: Titel um Schuldner erweitern lassen?

Verfasst: 02.09.2010, 15:04
von rosa
:zustimm
Hey ich hab mal die Gogo gemacht (insider) und hab folgendes gefunden

Wenn im Vollstreckungsbescheid nur die Gesellschaft zur Zahlung verpflichtet ist, dann kann auch nur die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen statt finden. Die Vollstreckung gegen einen Gesellschafter aus einem Titel, der sich nur gegen die GbR richtet, ist nicht möglich (BayObLG NJW-RR 2002,991).

Es ist zwar richtig, dass die Gesellschafter materiellrechtlich für die Verbindlichkeiten der GbR einstehen müssen, aber dazu müssen Sie eben auch die Gesellschafter verklagen bzw. die Forderung gegen die Gesellschafter titulieren lassen. Eine Zwangsvollstreckung ist immer nur gegen die (natürlichen oder juristischen) Personen möglich, die im Titel stehen, auch wenn daneben evl. noch andere Personen haften.

Re: Titel um Schuldner erweitern lassen?

Verfasst: 02.09.2010, 17:27
von Maximum
LOL Immi - genau das hab ich nämlich auch gefunden und die GBr selbst sitzt in nem Bürohaus das en Fake ist. Und ich hab den Titel natürlich nur uff die GBR. :heul

So eine *zensiert*

Vielen lieben Dank Ihr zwei!

PS: Immi: :vogel :auslach