Pfändung der Lebensversicherung
Nein, aber ich würde mit dem Mandanten sprechen, ob tatsächlich die Pfändung einer Lebensversicherung mit unwiderruflichen Bezugsrecht ausgebracht werden soll.
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Nein, ich hab den auch noch nie gebraucht. Ich habe immer nur die Lebensversicherung mit den Rechten gekündigt und nachdem die Pfändung durch war, die Versicherung gekündigt. Nicht eine einzige Versicherungsgesellschaft hat bislang den Schein von mir verlangt. Sollte die den doch verlangen, musst Du dann den GV losjagen. Aber die Pfändung steht erst einmal.
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Der Schuldner selbst ist ja Bezugsperson im Erlebensfall. Die Tochter im Sterbensfall. Ein Kommentar vorher hat man mir das erklärt, dass es dann geht.Ernie hat geschrieben:Nein, aber ich würde mit dem Mandanten sprechen, ob tatsächlich die Pfändung einer Lebensversicherung mit unwiderruflichen Bezugsrecht ausgebracht werden soll.
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Ich glaube Ernie meint das darauf bezogen: Das Recht für den Todesfall kann nicht geändert werden. Wenn also Dein Schuldner bis zur Abwicklung der Kündigung des Versicherungsvertrages sterben sollte, dann erhält die Tochter den Betrag trotz der vorliegenden Pfändung. Und deshalb sollte man mit dem Mandnaten vielleicht reden, dass ein (m.E. eher kleines aber dennoch reales) Risiko besteht.
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