Pfändung der Lebensversicherung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#11

15.02.2014, 20:22

Hallo,

ich habe mal ne Frage zur L-Versicherung. Gibt es bei Pfändung eine gesonderte Kündigungsfrist. Wir haben für unseren Mandanten die L-Versicherung des Schuldners gepfändet und jetzt will die Versicherung erst am 01.05 auszahlen. Gibt es in diesem Falle eine andere Regelung, die besagt, dass die gepfändeten Ansprüche sofort ausgezahlt werden müssen? (vgl. Kontopfändung - innerhalb von 14 Tagen Drittschuldnererklärung und nochmal 14 Tage für die Überweisung vom Guthaben, also insgesamt 4 Wochen für die Überweisung)

Ich hoffe mir kann jemand helfen :-)

LG
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Ernie

#12

16.02.2014, 10:47

Auch bei der erfolgten Pfändung der L-Versicherung ist die Kü-Frist einzuhalten. Bis zum 1.5. ist es ja auch gar nicht mehr sooooooooooo lange hin.
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#13

25.02.2014, 16:08

Danke :knutsch
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europa
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#14

08.04.2014, 14:52

Hallo Ihr Lieben,

wir haben auch eine Lebensversicherung gepfändet (mit Kündigungsrecht). Wir haben die LV jetzt gekündigt und die Versicherung meint, dass eine Kündigung unsererseits nicht möglich ist, da vorrangige Rechtseinräumungen bestehen.

Hat hier jemand Literatur bzw. Entscheidungen, die helfen?
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#15

19.05.2016, 12:04

Hallo zusammen,

ich habe gerade so einen Fall vorliegen. Der Schuldner hat eine Lebensversicherung. Er hat angegeben, dass der Schein bei ihm ist.
Also müsste ich mir erstmal den Schein holen und dann die Versicherung kündigen usw. Muss ich dabei etwas beachten? bestimmte Voraussetzungen etc.

LG
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Anahid
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#16

19.05.2016, 12:26

Gepfändet hast Du schon?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mina89
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#17

19.05.2016, 13:08

Anahid hat geschrieben:Gepfändet hast Du schon?

nein, noch nicht. Wie mache ich das? habe noch nie in eine Lebensversicherung gepfändet :/
Mina89
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#18

19.05.2016, 13:11

Der Schuldner hat angegeben, dass er im Erlebensfall der Begünstigste ist und im Sterbefall seine Tochter.

Jetzt habe ich gerade gelesen:
"Wird im Lebensversicherungsvertrag allerdings einem Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, geht der Gläubiger leer aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am 18.06.2003 unter AZ IV ZR 59/02 den Leitsatz, dass auch für den Erlebensfall die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung zugunsten eines Dritten eine Pfändung dieser Ansprüche durch einen Gläubiger unmöglich macht. Konkret: Sieht der Versicherungsvertrag unwiderruflich vor, dass die Versicherungssumme später an die Ehefrau, die Kinder oder Pflegekinder ausgezahlt werden soll, so kann der Gläubiger den Versicherungsvertrag nicht mehr pfänden."

ah ja unwiderruflich ist es auch. Heißt das jetzt, die Pfändung ist nicht möglich?
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#19

19.05.2016, 13:42

Nein, das heißt nicht, dass die Pfändung nicht möglich ist, denn das von Dir zitierte Urteil trifft doch auf Deinen Fall gar nicht zu. Da steht, dass der begünstigte Dritte auch als Begünstigter im Erlebensfall unwiderruflich eingesetzt worden sein muss. Ist aber doch bei Dir nicht. Im Erlebensfall steht doch die Versicherungssumme immer noch Deinem Schuldner zu. Nur für den Todesfall ist die Tochter eingesetzt. Der wird aber hoffentlich bis zur Zustellung der Pfändung nicht eintreten.

Du musst für die Pfändung der Lebensversicherung das neue Pfändungsformular benutzen und da Anspruch E. Da ist jetzt aber keine Kunst dabei. ;)
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Mina89
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#20

19.05.2016, 13:51

Dafür brauche ich vorher nicht den Versicherungsschein?
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