Pfändung-Zusammenrechnen der Einkünfte
Verfasst: 26.08.2010, 15:15
Ich steh grad voll aufm Schlauch.
Schuldnerin bezieht Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 400 EUR und Hinterbliebenenrente in Höhe von ca. 1.300,00 EUR. Sie ein Kind, was ich berücksichtigen muss.
Meine Frage ist nun:
Kann ich die beiden Beträge zusammenrechnen und daraus dann den pfändbaren Betrag ermitteln oder muss ich mich lediglich nach der Hinterbliebenenrente richten?
Besten Dank im Voraus.
LG Sunny
Schuldnerin bezieht Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 400 EUR und Hinterbliebenenrente in Höhe von ca. 1.300,00 EUR. Sie ein Kind, was ich berücksichtigen muss.
Meine Frage ist nun:
Kann ich die beiden Beträge zusammenrechnen und daraus dann den pfändbaren Betrag ermitteln oder muss ich mich lediglich nach der Hinterbliebenenrente richten?
Besten Dank im Voraus.
LG Sunny