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Pfändung-Zusammenrechnen der Einkünfte

Verfasst: 26.08.2010, 15:15
von Sunny
Ich steh grad voll aufm Schlauch.

Schuldnerin bezieht Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 400 EUR und Hinterbliebenenrente in Höhe von ca. 1.300,00 EUR. Sie ein Kind, was ich berücksichtigen muss.

Meine Frage ist nun:

Kann ich die beiden Beträge zusammenrechnen und daraus dann den pfändbaren Betrag ermitteln oder muss ich mich lediglich nach der Hinterbliebenenrente richten?

Besten Dank im Voraus.

LG Sunny

Re: Pfändung-Zusammenrechnen der Einkünfte

Verfasst: 26.08.2010, 15:18
von Ernie
Sicherlich kannst Du den Antrag stellen!

Re: Pfändung-Zusammenrechnen der Einkünfte

Verfasst: 26.08.2010, 15:19
von lucy1510
Das Thema hatten wir heute schon einmal :wink:

Ja, Du kannst sie zusammenfassen lassen.

Re: Pfändung-Zusammenrechnen der Einkünfte

Verfasst: 26.08.2010, 15:22
von Sunny
Super, danke für die schnelle Antwort. ;-)