Pfändung-Zusammenrechnen der Einkünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunny
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#1

26.08.2010, 15:15

Ich steh grad voll aufm Schlauch.

Schuldnerin bezieht Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 400 EUR und Hinterbliebenenrente in Höhe von ca. 1.300,00 EUR. Sie ein Kind, was ich berücksichtigen muss.

Meine Frage ist nun:

Kann ich die beiden Beträge zusammenrechnen und daraus dann den pfändbaren Betrag ermitteln oder muss ich mich lediglich nach der Hinterbliebenenrente richten?

Besten Dank im Voraus.

LG Sunny
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Ernie

#2

26.08.2010, 15:18

Sicherlich kannst Du den Antrag stellen!
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lucy1510
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#3

26.08.2010, 15:19

Das Thema hatten wir heute schon einmal :wink:

Ja, Du kannst sie zusammenfassen lassen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Sunny
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#4

26.08.2010, 15:22

Super, danke für die schnelle Antwort. ;-)
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