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Konto Autovermietung

Verfasst: 26.08.2010, 14:21
von Soenny
Hallo ihr Lieben :wink1

Ich würde gerne einer bekannten Autovermietung das Konto dicht machen.

Es handelt sich um die Autovermietung, deren Name so ähnlich geschrieben wird, wie ein wichtiges Organ :D

Aber egal wo ich anrufe, ich bekomme die Kontoverbindung nicht raus, weil die Mietfahrzeuge immer per EC-/Kreditkarte oder in bar gezahlt werden müssen und nichtmals auf den Rechnungen steht was drauf, im Internet habe ich auch nichts gefunden und zwei Anrufe bei einer Station vor Ort und am Hauptsitz blieben auch ergebnislos.

Hat vielleicht schon mal jemand da vollstreckt und hat eine Kontoverbindung für mich? Dann bitte per PN melden.

:thx

Re: Konto Autovermietung

Verfasst: 26.08.2010, 14:47
von pasc1976
Habe gerade mal auf unsere letzten Mietwagenrechnungen von ... geschaut, steht aber auch nichts drauf. :(

Würde mal eine Anfrage bei supercheck machen. Dort kannst Du auch die Bankdaten abfragen.

Re: Konto Autovermietung

Verfasst: 26.08.2010, 16:32
von Syrome
Notfalls kannst doch auch direkt bei den gängigen Kreditkartenfirmen pfänden.

Re: Konto Autovermietung

Verfasst: 26.08.2010, 17:41
von Bino
Notfalls kannst doch auch direkt bei den gängigen Kreditkartenfirmen pfänden.
:zustimm
Das Problem ist nur, dass man wissen muss, mit welchen Kreditkartenunternehmen die zusammen arbeiten und teilweise bieten auch die Banken selbst diese Leistung an.
Ich habe mir damals 3 große Kreditkartenunternehmen rausgesucht und hatte nur bei einem Glück. Dasl Geld trudelte dann nach und nach ein.

Re: Konto Autovermietung

Verfasst: 26.08.2010, 18:00
von Soenny
Was schreibe ich denn dann in den Pfüb, was ich pfände? :oops:

Re: Konto Autovermietung

Verfasst: 27.08.2010, 09:57
von Badeschlappe26
Hab dir ne pn geschickt.

Re: Konto Autovermietung

Verfasst: 27.08.2010, 11:09
von Soenny
:thx

Re: Konto Autovermietung

Verfasst: 27.08.2010, 11:52
von Bino
Ich schreibe mal meinen Text hier trotzdem noch rein:

Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners als Vertragsunternehmer gegen das Kreditkartenunternehmen auf gegenwärtige und zukünftige Vergütungen aller Art, insbesondere auf Bezahlung der Kaufpreise für Wareneinkäufe und Vergütung für Dienstleistungen. Von der Pfändung umfasst ist der Anspruch bzw. das Recht auf Erteilung von Abrechnungen.