Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Skyline
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 459
- Registriert: 01.03.2010, 17:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Duisburg
#1
25.08.2010, 14:11
Hallo,
habe mal seit langer Zeit mal wieder eine Forderungsanmeldung. Der Gerichtsvollzieher teilte uns mit, dass das Insolvenzverfahren 2006 eröffnet wurde. Ich soll jetzt die Forderungsanmeldung machen. Ich kann doch jetzt nur unsere Zwangsvollstreckungskosten anmelden die bis zur Eröffnung des InsoV angefallen sind anmelden oder ? Die restlichen Zwangsvollstreckungskosten kann ich doch gar nicht mehr anmelden, sind also hinfällig oder ?
Help !
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
-
Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
#2
25.08.2010, 14:22
Skyline hat geschrieben: Ich kann doch jetzt nur unsere Zwangsvollstreckungskosten anmelden die bis zur Eröffnung des InsoV angefallen sind anmelden oder ? Die restlichen Zwangsvollstreckungskosten kann ich doch gar nicht mehr anmelden, sind also hinfällig oder ?
![Genau-Smiley :genau](./images/smilies/genau.gif)
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
-
Bibi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 05.12.2007, 08:45
- Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: @home
#3
25.08.2010, 14:23
Du kannst nur das anmelden, was an Forderungen bis zur Verfahrenseröffnung entstanden ist.
Aber wenn das Verfahren 2006 eröffnet wurde, dann befindet sich der Schuldner wahrscheinlich schon in der Restschuldbefreiungsphase. Eine nachträgliche Ford.Anm. dürfte daher nicht so viel bringen. Vielleicht kannst Du das vorher mit dem InsO-Verw. abklären.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
-
mckohlberg
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 56
- Registriert: 13.10.2008, 16:18
- Beruf: ReNo, angehende RefaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schiffdorf-Spaden
#4
25.08.2010, 14:25
Ich würde auch erst telefonischen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen und den Sachstand erfragen.
LG mck
-
Skyline
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 459
- Registriert: 01.03.2010, 17:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Duisburg
#5
25.08.2010, 14:28
Wir haben schriftlich angefragt, ob es Sinn macht die Forderung anzumelden. Daraufhin teilte er mit, dass könne er nicht sagen, das sollen wir selbst entscheiden. Super Antwort oder ?
-
mckohlberg
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 56
- Registriert: 13.10.2008, 16:18
- Beruf: ReNo, angehende RefaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schiffdorf-Spaden
#6
25.08.2010, 14:39
Dann würde ich erst recht anrufen, um zu erfragen, wie der Stand des Verfahrens gerade ist. Telefonisch ist es bei Insolvenzverwaltern - zumindest meiner Erfahrung nach - immer einfacher an Informationen zu kommen, als mit einem Schreiben.
LG mck
-
aculita
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 869
- Registriert: 01.10.2009, 10:28
- Software: Andere
- Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts
#7
25.08.2010, 15:58
Ist eure Forderung denn überhaupt eine InsoForderung? (kann ich gerade nicht herauslesen)
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
-
BabyBen
#8
25.08.2010, 15:59
Skyline ein Insolvenzverwalter wird Dir nie sagen, tue es oder tue es nicht. Am Ende soll er dafür haften. Das will er aber nicht.
Du kannst Ihn fragen, ob eine Quote zu erwarten ist, welches Verfahrensstadium besteht, ob schon Schlusstermin war. Okay.