Wo Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mandy78
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#1

19.08.2010, 08:54

Guten Morgen!

Meine Frage steht ja oben. Wo frage ich da an? Beim Wohnsitzgericht oder beim zentralen Mahngericht????? Und wenn Wohnsitzgericht ich habe da auch den Titel her (Versäumnisurteil) geb ich das Aktenzeichen mit an?

Danke
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LuzZi
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#2

19.08.2010, 08:58

Wohnsitz des Schuldners.

Brauchst nur versichern, dass ein Titel vorliegt. Nur, wenn du eine Abschrift haben willst, musst du den Titel vorlegen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Diana
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#3

19.08.2010, 09:01

Hallo,

also ich stelle den Antrag beim Amtsgericht Wohnsitz des Schuldners und ohne Aktenzeichen. Name, Anschrift und wenn vorhanden auch Geburtsdatum.

Gruß Diana
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Liesel
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#4

19.08.2010, 09:25

Antrag an Vollstreckungsgericht (Wohnsitz des Schuldners) wie folgt:

AUSKUNFT AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS

In der Zwangsvollstreckungssache


gegen


wird anwaltlich das Vorliegen eines Vollstreckungstitels versichert.

Aufgrund dieses Titels wird namens und in Vollmacht der Mandantschaft eine Forderung in Höhe von derzeit Euro geltend gemacht.

Gemäß § 915 Abs. 3 ZPO wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung um Auskunftserteilung aus dem Schuldnerverzeichnis gebeten:

Hat der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben bzw. liegen Haftbefehle gegen ihn vor?

Über die Anforderung eines evtl. vorliegenden Vermögensverzeichnisses wird nach Erteilung der gewünschten Auskunft entschieden werden.


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#5

19.08.2010, 11:05

Wir geben immer noch Namen, Anschrift und wenn wir haben Geburtsdatum des Schuldners an.
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Liesel
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#6

19.08.2010, 11:13

@finchen: Ohne Name und Anschrift des Schuldners kann der Antrag wohl kaum bearbeitet werden. Der obige Antrag muß selbstverständlich noch mit den entsprechenden Daten ergänzt werden. :wink:
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#7

19.08.2010, 11:32

@Liesel: Ich nehms halt ganz genau :wink: Ne, hab beim Schreiben einfach nicht richtig mitgedacht.
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#8

19.08.2010, 11:37

Die reine Anfrage, ob die EV abgegeben wurde, kannst du bei vielen Gerichten aber auch telefonisch machen. Das spart enorm viel Zeit.
Nur die Anforderung des Vermögensverzeichnisses muss dann schriftlich erfolgen.
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