Morgen,
ich habe folgendes Problem. Ich soll auf der Arbeit einen Pfüb beantragen und gleichzeitig zusammen eine Taschenpfändung. Habe aber nur ein Titel. Kann ich beide Sachen in einen Antrag beantragen? Muss der Antrag für die Taschenpfändung auch im Pfüb drin stehen? Wenn ja wie lautet der Satz für die Taschenpfändung? Kenn mich da nicht so aus. Oder soll ich beide Sachen in zwei unterschiedlichen Anträgen (also ein Antrag für Taschenpfändung und einen Antrag für den Pfüb) einreichen? Wie würdet ihr das machen. Brauche dringend euren Rat.
Danke im Vorraus
Pfüb und Taschenpfändung gleichzeitig
- Trynnchylld
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Für die Taschenpfändung ist der GVZ zuständig, für den PfÜb das Vollstreckungsgericht. Daher musst du die Anträge nacheinander stellen. Schlage für, du machst erst den PfÜb (geht meistens schneller) und danach die Taschenpfändung.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Badeschlappe26
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Schreib auf den PfüB-Antrag rauf, dass ein vorläufiges Zahlungsverbot läuft - dann gehts noch schneller ![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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- Bibi
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*zustimm*
Erst Pfüb mit Hinweis auf VZV, damit der Titel schnell zurück kommt und dann die Taschenpfändung.
Erst Pfüb mit Hinweis auf VZV, damit der Titel schnell zurück kommt und dann die Taschenpfändung.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.